Laatzen

Rot-Grün will Kommunalpolitik familienfreundlicher machen

[LAATZEN]

Die rot-grüne Mehrheit im Laatzener Rat hat einen weiteren Schritt unternommen, um Menschen mit Beruf und Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen den Weg in die Kommunalpolitik zu erleichtern.

Mit Ratsbeschluss vom 7. November 2024 werden die Regeln für die Kostenerstattung von Unterstützungsleistungen in Haushalt und Arbeitsstätte verbessert. Gruppenvorsitzende Silke Rehmert betont: "Es ist wichtig, dass der Rat die Zusammensetzung der Stadtgesellschaft widerspiegelt! Dafür wäre es schön, wenn sich mehr Arbeitnehmer und mehr Frauen für ein Engagement entscheiden würden".

Zu diesem Zweck hat die rot-grüne Ratsmehrheit bereits 2022 die Hauptsatzung geändert, um Ratsmitgliedern, aber auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, an Rats- und Ausschusssitzungen per Video teilzunehmen. Auch die nun erfolgte Änderung der Entschädigungssatzung dient diesem Zweck: Dass die Stadt Laatzen die Kosten für betreuende und unterstützende Personen unternimmt, ist ein klares Signal, dass es gesehen und wertgeschätzt wird, wenn Berufstätige und Eltern sowie pflegenden Personen die zusätzliche Belastung auf sich nehmen und sich ehrenamtlich engagieren. Zugleich wird die Unterstützungsleistung damit angemessen honoriert.

Silke Rehmert: "Gute Arbeit muss auch gut entlohnt werden".Hintergrund:In der Entschädigungssatzung der Stadt Laatzen ist geregelt, dass ehrenamtliche Ratsmitglieder für entstandene Kosten eine Erstattung beantragen können, wenn ihnen Kosten für Kinderbetreuung, die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Hierfür ist bisher eine Pauschale von 10 Euro pro Stunde vorgesehen. Mit der nun erfolgten Änderung wird dieser Betrag an den jeweils geltenden Mindestlohn angepasst.

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