Pattensen

Windräder: OVG-Entscheidung erschwert weitere Planung der Stadt Pattensen

[PATTENSEN]

Das Thema Windräder erhitzt aktuell die Gemüter in Pattensen. Nun hat Bürgermeisterin Ramona Schumann Stellung zum verlorenen Gerichtsverfahren am Oberverwaltungsgericht und deren Folgen bezogen.
„Wir als Stadtverwaltung teilen die Verärgerung der Bürgerinnen und Bürger über die Verfahren. Dabei haben wir lange im Vorfeld viel Zeit und Energie in eine verträgliche Planung gesteckt, die leider vor Gericht nicht bestanden hat. Schuld war das damals geltende schlecht gemachte Gesetz dahinter. Wir als Kommune haben viel Arbeit investiert. Das war für die Katz“, sagte Schumann kürzlich.

Worum genau es geht: Die Stadtverwaltung hatte nach Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2016 den Flächennutzungsplan angepasst und Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Das Ziel war sowohl eine weitere Stadtentwicklung zu ermöglichen als auch eine adäquate Größenordnung an Vorrangflächen auszuweisen. Der Energieversorger EnBW hatte gegen die Änderung des Flächennutzungsplans geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Kuriosum: Die Stadt Pattensen hatte das Verfahren gemeinsam mit der Stadt Springe durchgeführt. „Wir hatten denselben Planer, dieselben Voraussetzungen und die gleichen Ergebnisse. Aber die beiden Verfahren wurden vor unterschiedlichen Senaten verhandelt, die trotz der gleichen Sach- und Vortragslage unterschiedlich entschieden.“ Demnach wurde die Änderung nicht wirksam. Damit konnten Windkraftanlagenbetreiber überall dort Anlagen beantragen, wo die Mindestabstände eingehalten werden.

„Theoretisch können nun überall Windkraftanlagen entstehen“, so Matthias Greve, Leiter der Planungsabteilung. Hinzukommt eine weitere rechtliche Besonderheit. Durch das Beschleunigungsgesetz, dass ein schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen sollte, wurde die Möglichkeit geschaffen bei „kleinen Flächen“ Bürgerbeteiligungsverfahren zu umgehen. Diese Möglichkeit lief am 30.06. aus. „Die Antragsteller haben davon bis zum Stichtag massiv Gebrauch gemacht und Flächen in kleine Teilflächen unterteilt, um von dem Angebot Gebrauch machen zu können“, erklärt Schumann. „Das bringt weitere große Probleme mit sich. Zum einen wurden die Antröge so gestellt, dass die Verfahren nicht-öffentlich waren und somit die Abläufe sehr intransparent für den Bürger sind. Im Ergebnis werden vor allem die ehrenamtlichen Ratsmitglieder oder Ortsratsmitglieder, aber auch die Stadtverwaltung in eine schwierige Situation gebracht, weil wir zur Verschwiegenheit vergattert sind. Was zudem ärgerlich ist, dass die Verfahren die Stadtentwicklung massiv einschränken“, ergänzt Fachbereichsleiter Sven Proges. Denn: Bei der Planung neuer Baugebiete müssen die Abstände zu Windkraftanlagen eingehalten werden. Da die Zyklen der Errichtung einer Windkraftanlage viel schneller gehen als die Entwicklung eines Planverfahrens für Bau- oder Gewerbegebiete, stehen einige Planungen in Zweifel.

„Wir stellen die Windenergie keineswegs infrage. Es geht uns darum, dass wir viel Zeit in die Steuerkontrolle gesteckt haben. Und diese wurde nun durch das Gerichtsurteil entzogen. Wir hätten uns als Stadt gewünscht, mitreden zu können. Das geht nun nicht mehr und das geht zu Lasten der Akzeptanz. Das haben die Entscheider auf den anderen Ebenen nicht ausreichend berücksichtigt“, stellt Schumann klar.

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