Sarstedt

Eiszapfen, Schneemassen und Schneeüberhänge müssen entfernt werden

Stadt Sarstedt weist auf Gefahren und Verpflichtungen hin

[SARSTEDT]

Die aktuellen Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass sich Eiszapfen an Gebäudeteilen bilden, die beim Herunterfallen auf öffentliche Verkehrsflächen eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen können. Gleiches kann für Schneemassen oder Schneeüberhängen auf Dächern gelten. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen der Verordnung der Stadt Sarstedt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Gefahrenabwehrverordnung – vom 16. November 2017 Eiszapfen an Gebäudeteilen, Schneeüberhänge und auf Dächern liegende Schneemassen, die auf öffentliche Verkehrsflächen zu stürzen drohen, unverzüglich zu beseitigen sind.  Die Grundstücksbesitzer werden aufgefordert, ihre Gebäude nach diesen Gefahren regelmäßig zu sichten und im Bedarfsfall die Eiszapfen, Schneeüberhänge oder Schneemassen zu beseitigen.  Das teilt die Stadtverwaltung Sarstedt mit.

Jahreszeitlich bedingte Einschränkungen durch Schnee und Glätte sind weder vorhersehbar noch vermeidbar. „Damit im Falle eines Wintereinbruchs alle Bürgerinnen und Bürger gut informiert durch die kalte Jahreszeit kommen, haben wir die wichtigsten Punkte zum Winterdienst für Sie zusammengefasst,“ so Sarstedts Bauamtsleiter Rembert Andermann.  „Je nach Wetterlage sind unsere Mitarbeitenden vom Bauhof im Einsatz, damit Sie auch bei Eis und Schnee sicher unterwegs sind. Sie halten die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis, um die Folgen eines Wintereinbruchs möglichst gering zu halten. Bei starkem Wintereinbruch bitten wir um Verständnis, dass die Mitarbeitenden nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können. Der Winterdienst arbeitet in Dringlichkeitsstufen, d.h. zuerst sind alle wichtigen Verkehrsstraßen dran. Bitte haben Sie etwas Geduld, falls Ihre Fahrbahn früh morgens noch nicht geräumt wurde. Wichtig ist, dass bei Wintereinbruch die Fahrzeuge so geparkt werden, dass der Streu- und Räumungsdienst gut durchfahren kann,“ bittet Rembert Andermann.  Grundstücksanlieger sind zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtet.

Im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen stehen insgesamt 52 Streukästen mit Streugut bereit. Die Streukästen sind frei zugänglich. Das Streugut ist für Notsituationen auf der Verkehrsfläche, z.B. bei liegengebliebenen Fahrzeugen oder auf öffentlichen Straßen vor den Grundstücken einzusetzen. Die Stadt Sarstedt weist darauf hin, dass das Streugut nicht als Vorrat für den Gebrauch auf dem eigenen Grundstück bzw. dem eigenen Räumbereich gedacht ist. Besonders die Hydranten, welche auf Gehwegen oder an Straßenrändern liegen, werden beim Räumen von Schnee oft übersehen oder gar mit einer Schicht Schnee überhäuft. Dies kann im Einsatzfall wertvolle Sekunden kosten. Anwohner sollten im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.

 

 

 

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