Klimaschutz-Werkstatt lädt zur öffentlichen Beteiligung ein

Die Stadt Hemmingen setzt ihren Beteiligungsprozess zum Vorreiterkonzept Klimaschutz fort und lädt zur Klimaschutz-Werkstatt ein. Die öffentliche Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Vereinen, Unternehmen und weiteren lokalen Organisationen. Sie findet am Montag, 26. Januar, von 18 bis 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Hemmingen statt.
Ziel der Klimaschutz-Werkstatt ist es, gemeinsam mit den Hemmingerinnen und Hemmingern konkrete Maßnahmen für einen wirksamen lokalen Klimaschutz zu entwickeln und weiter auszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Ziele und Inhalte des Vorreiterkonzepts Klimaschutz. Vorgestellt werden außerdem erste Zwischenergebnisse, darunter Klimabilanzen, Szenarien und ermittelte Potenziale. Ergänzend werden die Resultate einer Online-Umfrage mit Jugendlichen präsentiert. Bereits gesammelte Klimaschutz-Maßnahmen sollen gemeinsam gesichtet, bewertet und weiterentwickelt werden.
Zur besseren Planung bittet Klimaschutzmanagerin Silke Nolting um eine unverbindliche Anmeldung. Diese ist online über eine Umfrageplattform oder telefonisch unter (0511) 41 03 18 4 möglich.
Eine zentrale fachliche Grundlage des Vorreiterkonzepts bildet die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Hemmingen. Die Ergebnisse dieses Prozesses liegen nun vor und sind im Entwurf des Kommunalen Wärmeplans zusammengefasst. Der Entwurf liegt vom 5. Januar 2026 bis einschließlich 4. Februar 2026 öffentlich aus. Einsicht ist während der Dienststunden in der Abteilung Stadtentwicklung und Klimaschutz im Rathaus Hemmingen möglich sowie über die Internetseite der Stadt Hemmingen.
Während des Auslegungszeitraums können schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des Wärmeplans bei der Stadt Hemmingen, Abteilung Stadtentwicklung und Klimaschutz, Rathausplatz 1, 30966 Hemmingen, oder per E-Mail an silke.nolting@stadthemmingen.de eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
