Laatzen
Dienstag, 12.08.14 - 16:41 Uhr

Verwaltung und Polizei warnen vor dubiosen "Kaffeefahrten"

"Die Räucherkate sagt Danke", so steht es in einer Einladung zu einer Kaffeefahrt, die ein Laatzener vor einiger Zeit erhalten hat. Die Fahrt soll am 19. August 2014 stattfinden. Der Laatzener informierte die Polizei. Wie bereits im Jahr 2012 nach einer gemeinsamen Aktion der Polizei und der Stadt Laatzen bei einer ähnlichen Veranstaltung in einem Laatzener Hotel rät die Stadt Laatzen dringend davon ab, solche Einladungen anzunehmen.

laatzen. 

Erfahrungsgemäß werden die Verbraucher mit Gewinnversprechen gelockt, um ihnen dann überteuerte Produkte oder Reisen aufzuschwatzen. In der jetzigen Einladung der "Räucherkate" (mit Postfach-Anschrift in Vechta) für den 19. August 2014 wird in mehreren getrennten Sätzen gratuliert: "Sie haben das geschafft, wovon Tausende Menschen träumen!" Außerdem wird mitgeteilt: "Ihre Gewinnkarte wurde gezogen! Daran gibt es nichts mehr zu rütteln".

 

Der juristische Haken steht dann in einem weiteren Satz, der aber keine Beziehung mehr zur eingeladenen Person herstellt: "800 Euro erhält der Gewinner in bar!" Der auf die Glücksnummer des Empfängers entfallende Gewinn ist aber nicht genannt. So wird bei den Menschen der Eindruck eines Gewinnes erzeugt, ein eindeutiges Gewinnversprechen ist das aber nicht. Angepriesen wird auch noch ein Fernseher. Bei genauem Lesen stellt sich aber heraus, dass dieser lediglich offeriert also angeboten wird. Von geschenkt oder kostenlos ist überhaupt nicht die Rede.

 

Bereits seit vielen Jahren sind die Behörden damit befasst, sogenannte "Kaffeefahrten", bei denen die eingeladenen Senioren mit blumigen Worten und Versprechungen zum Kauf von minderwertigen Waren animiert werden, entgegenzuwirken. Die Veranstalter sind sich dessen bewusst und agieren vielfach mit nicht bestehenden Firmennamen und gefälschten Adressen, so dass die Eingeladenen mit Sicherheit nicht von dem Unternehmen empfangen werden, das sie eingeladen hat. Ist man hinterher mit den gekauften Waren nicht einverstanden oder stellt fest, dass diese um ein Vielfaches überteuert waren, wird es schwierig, die Veranstalter zu belangen oder vom geltenden 14-tägigen schriftlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

 

Es wird daher dringend davon abgeraten, an Veranstaltungen, bei denen mit umfangreichen Geschenken geworben wird, teilzunehmen, auch wenn die Verlockung noch so groß ist. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Stadt Laatzen oder bei der Polizei.

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