Region Hannover
Mittwoch, 16.11.16 - 16:10 Uhr

Erster Fall von Vogelgrippe in der Region Hannover

Heute ist der erste Vogelgrippefall in Niedersachsen aufgetreten, im Landkreis Peine ist bei einem Wildvogel das H5N8-Virus nachgewiesen worden. Aus diesem Grund hat die Region Hannover die Aufstallungspflicht in der gesamten Region Hannover angeordnet. Außerdem ist ein Beobachtungsgebiet um den Fundort des infizierten Wildvogels festgelegt worden.

REGION. 

Betroffen davon sind im Gebiet der Region Hannover Ortsteile von Lehrte (Arpke, Hämelerwald, Immensen, Sievershausen), Sehnde (Dolgen, Haimar) und Uetze (Dedenhausen, Dollbergen, Katensen, Schwüblingsen). Das Aufstallungsgebot gilt verbindlich ab Freitag, 18. November. Die Geflügelhalter in der Region Hannover sind dazu aufgefordert, ihr Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung (zum Beispiel einer Plane) mit seitlicher Begrenzung durch beispielsweise einen Zaun zu halten.

 

In den 20 Umlandkommunen der Region Hannover sind derzeit 1611 Geflügelhalter mit einem Gesamtbestand von 469 242 Tieren registriert. In dem Beobachtungsgebiet müssen über die Aufstallungspflicht hinaus noch gesonderte Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Dazu gehören: Gehaltene Vögel dürfen für mindestens 15 Tage nicht aus der Beobachtungszone gebracht und für mindestens 30 Tage nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Auf begründeten Antrag können Einzel-Ausnahmen genehmigt werden. Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung durch die zuständige Behörde gejagt werden. Hunde und Katzen dürfen nicht freilaufen. Sie müssen angeleint oder eingesperrt werden. Auf begründeten Antrag können Einzel-Ausnahmen genehmigt werden.

 

An den Hauptzufahrtswegen werden durch die Städte Lehrte und Sehnde sowie die Gemeinde Uetze Schilder "Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet" angebracht. Die Beobachtungszone ist das Gebiet, das die zuständige Behörde - in diesem Fall die Region Hannover - in einem Radius von mindestens zehn Kilometer um den Fundort des aufgefundenen infizierten Wildvogels festlegt. Der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort liegt im Landkreis Peine und betrifft keine Teile der Region.

 

In der Region Hannover sind 146 Geflügelhalter von den gesonderten Auflagen in der Beobachtungszone betroffen. Sie werden nun von der Region Hannover schriftlich über die Aufstallungspflicht und das Verbringungsverbot unterrichtet. Wie lange die genannten Ortsteile von Lehrte, Sehnde und Uetze als Beobachtungsgebiet festgelegt bleiben, hängt von der weiteren Entwicklung ab.

 

Die Region Hannover informiert die Öffentlichkeit laufend über alle Veränderungen. Aktuelle Informationen sowie Ausnahmeanträge sind außerdem auf www.hannover.de/vogelgrippe abrufbar. Zudem werden regionale Geflügelausstellungen durch die Region Hannover abgesagt. Das wird den Veranstaltern in gesonderten Schreiben mitgeteilt. Die überregionalen Geflügelausstellungen wurden bereits durch die zuständige Landesbehörde LAVES untersagt. Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region appelliert an alle Geflügelhalter, die sich unter Umständen noch nicht als solche bei der Region registriert haben, dies unverzüglich unter der Telefonnummer (05 11) 61 62 20 95 nachzuholen.

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