Laatzen
Montag, 15.01.18 - 11:27 Uhr

Ratgeber informiert über Winterdienst im Stadtgebiet

Der städtische Baubetriebshof hat auch für diesen Winter einen Winterdienst organisiert, der bei Schnee und Eis für sichere Straßen sorgen soll.

LAATZEN. 

Auf den Straßen, die im Sommer wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden, werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Fahrbahnen von Schnee geräumt und die Fußgängerüberwege bei Glätte von den städtischen Mitarbeitern abgestreut. Dabei gilt aber folgender Grundsatz: Bei jedem Winterdiensteinsatz werden die Straßen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer verkehrsmäßigen Bedeutung angefahren. Das heißt, Hauptstraßen vor Anlieger- und Nebenstraßen.

 

Für den Winterdienst auf Gehwegen sind im Stadtgebiet die Eigentümer der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke verantwortlich. Wird in einer Straße keine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt, ist der Anlieger hier zusätzlich zu den Geh- und Radwegen für den Winterdienst auf der Fahrbahn verantwortlich. Er hat die Streu- und Räumpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob das anliegende Grundstück bebaut oder unbebaut ist.

 

Ist über Nacht Schnee gefallen oder Eisglätte eingetreten, muss mit dem Schneeräumen oder dem Streuen werktags ab 7 Uhr begonnen werden. Sonn- und feiertags müssen das Schneeräumen und das Streuen bis 9 Uhr durchgeführt sein. Sofern notwendig, sind die Maßnahmen bis 22 Uhr zu wiederholen. Dabei sind die Gehwege und gemeinsamen Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein Streifen von mindestens 1,50 Meter Breite neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Die Einlaufschächte der Kanalisation und Hydrantendeckel sind schnee- und eisfrei zu halten.

 

Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen nur umweltverträgliche Mittel verwendet werden. Streusalz soll nur verwendet werden, wenn mit anderen Mitteln die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann und an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenaufgängen, starken Gefällestrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. In einem Ratgeber für den Winterdienst hat die Stadtverwaltung die Regelungen zusammengefasst. Sie sind in Papierform auch in der Information im Rathaus (Erdgeschoss, Marktplatz 13) erhältlich.

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