Sarstedt
Mittwoch, 14.02.18 - 17:51 Uhr

Gegenläufige Radwegeführung wird beantragt

Straße "Neustadt" in Sarstedt ist der Beratsungspunkt

Die Straße "Neustadt" in Sarstedt ist eine Einbahnstraße, soll aber nach den Vorstellen der Ratsgruppe SPD/FDP für Fahrradfahrer in beide Richtungen befahren werden dürfen.

SARSTEDT. 

In der Straße Neustadt wird eine gegenläufige Radverkehrsführung eingerichtet. Das ist der Antrag der Sarstedter Ratsgruppe SPD/FDP. Die Begründung: Das vom Rat der Stadt Sarstedt beschlossene Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2010 sieht unter Maßnahmenpunkt 35 die Einrichtung einer gegenläufigen Radverkehrsführung zu Verbesserung der Netzfunktion in Ost-West-Richtung vor. Diese Form der Verkehrsführung ist seit vielen Jahren gängige Praxis in der Verkehrsplanung und hat sich in vielen Städten bewährt., schreibt die Gruppe.

 

Bereits im Jahr 2011 sei unter Vorlage 0013/2011 folgender einstimmiger Beschluss gefasst: "Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2011 folgende Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept umzusetzen: ...Freigabe der Weberstraße, Eulenstraße, Lappenberg und Neustadt im gegenläufigen Verkehr, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verkehrskommission". 

 

Am 19. März 2012 fand eine erste Ortsbesichtigung mit der Verkehrskommission des Landkreises Hildesheim statt. Darin ist aufgeführt: "Die Verkehrskommission des Landkreises befürwortet die Freigabe für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung - aufgrund der vorhandenen Straßenbreite von 3,50 Meter ohne Anlegung eines separaten Radschutzstreifens  in der Straße Neustadt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden. 1: Neustadt 17: Der letzte Parkplatz muss entfernt werden. 2: Neustadt 21: Ab Einfahrt Neustadt bis Pflanzbeet eine Sperrfläche (Halteverbot) anordnen, da eine Ausweichstelle dringend erforderlich ist.

 

"Die derzeit im Bau befindliche Maßnahme am Hahnenstein sieht den Rückbau der Hochbeete und eine Neugestaltung des Einmündungsbereiches an der Straße Neustadt vor, wodurch einwesentliche Konfliktpunkt entfällt. Die vorhandene Fahrbahnbreite der Straße Neustadt ist mit 3,88 m für die Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs nach allen gängigen Richtlinien der Verkehrsplanung und der StVO geeignet", meint die Ratsgruppe.

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