Laatzen
Donnerstag, 19.04.18 - 10:37 Uhr

Stadtverwaltung verschickt Abwasserbescheide

Die Stadt hat in den letzten Tagen für das Abrechnungsjahr 2017 etwa 7700 Abwasserbescheide verschickt.

LAATZEN. 

Grundlage für die abgerechneten Verbrauchsmengen ist der Frischwasserverbrauch von der Stadtwerke Hannover AG (enercity). Nicht berechnet (abgesetzt) wurde das Wasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt ist. Dazu gehört beispielsweise Gartenwasser, das zum Bewässern von Pflanzen verwendet wird. Dieses Wasser wird von gesonderten Zählern erfasst.

 

Abgesetzt werden nur Wassermengen, welche über einen gültigen geeichten Zähler entnommen wurden. Besitzer von Zwischenzähler werden darauf hingewiesen, dass diese Zähler turnusmäßig (6 Jahre) zum Ablauf der Eichzeit ausgewechselt werden müssen und dieser Austausch dem Team kommunale Steuern und Hausabgaben mitzuteilen ist. Eine gesonderte Mitteilung der Stadt Laatzen erfolgt hierzu nicht. Näheres hierzu unter www.laatzen.de. (Dienstleistung Abwassergebühren). Hier ist auch das Formular zur Anmeldung eines Gartenwasserzählers hinterlegt.

 

Im Weiteren waren die absetzbaren Wassermengen und die zu berücksichtigen Wassermengen von Zisternen (selbstgeförderte Wassermengen) bis zum 28. Februar 2018 dem Team kommunale Steuern und Hausabgaben mitzuteilen. Hinsichtlich der Frist zur Absetzung von Wassermengen handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach der geltenden Abwasserbeseitigungsabgabensatzung können später abgegebene Daten für diese Wassermengen keine Berücksichtigung mehr finden.

 

Besitzer von Zisternen, welche die Mengen noch nicht gemeldet haben, werden gebeten, die Werte bis zum 11. Mai 2018 dem Team kommunale Steuern und Hausabgaben mitzuteilen. Die Mitteilung kann per E-Mail (komm.steuern@laatzen.de), per Telefax (0511/8205-2299), telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder auch auf dem Postwege erfolgen. Sollte die Mitteilung bis dahin nicht vorliegen, werden die selbstgeförderten Wassermengen geschätzt.

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