Laatzen
Dienstag, 08.01.19 - 12:51 Uhr

Stadt Laatzen verschickt Abgabenbescheide

LAATZEN. 

Die Aufwendungen für die Entsorgung von Schmutzwasser sind in den vergangenen Jahren gestiegen, sodass der Gebührensatz hierfür angepasst werden musste. Durch Ratsbeschluss vom 15. November 2018 wurde dieser Gebührensatz von1,65 €/m³ auf 1,72 €/m³ erhöht. Ebenfalls wurde eine Erhöhung der Gebühren für den Sonderfall der Einleitung von verschmutztem Regenwasser in die Schmutzwasserkanalisation ab dem 01.01.2019 von 0,99 €/m² auf 1,03 €/m² beschlossen.

 

Ein Großteil der Grundstückseigentümer der Stadt Laatzen wird daher in diesen Tagen einen neuen Abgabenbescheid der Stadt erhalten. Die Verwaltung verschickt etwa 10 000 Bescheide. Die Gebühren für die übliche Oberflächenentwässerung und die Straßenreinigung, sowie der Hebesatz für die Grundsteuer haben sich nicht verändert. Aus diesem Grund erhalten nur diejenigen Grundstückseigentümer einen neuen Bescheid, bei denen eine Änderung eingetreten ist. Sofern kein neuer Bescheid zugeht, verbleibt es hier bei den bisherigen Beträgen und Fälligkeiten.

 

Die Abwasserabrechnung für das Jahr 2018 wird voraussichtlich in den Monaten März/April 2019 erfolgen. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass die durch gesonderte Wasserzähler ermittelten absetzbaren Wassermengen (z.B. Gießwasser) und zu berücksichtigenden Wassermengen für Zisternen (selbstgefördertes Wasser) bis zum 28. Februar 2019 dem Team kommunale Steuern und Hausabgaben mitgeteilt werden müssen. Später abgegebene Daten können für die Abrechnung 2018 nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten die Werte für die selbstgeförderten Wassermengen nicht fristgerecht vorliegen, werden diese geschätzt. Ebenso ist der Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) selbstständig zu überwachen. Sofern ein Zwischenzähler nicht mehr über eine gültige Eichung verfügt, können die dadurch erfassten Wassermengen bei der Abwasserabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Um sicher zu gehen, dass gemeldete absetzbare Wassermengen nicht in die Kanalisation gelangt sind, werden weiterhin Kontrollen der Zwischenzähler bei den Grundstückseigentümern vorgenommen.

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