Hemmingen
Mittwoch, 13.02.19 - 10:30 Uhr

Teilräumliches integriertes Stadtentwicklungskonzept für Arnum-Mitte wird öffentlich vorgestellt

HEMMINGEN. 

Die Stadt Hemmingen beabsichtigt, einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen, um mit Blick auf die Neu- und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Arnum und den Bereich Arnum-Mitte sowohl für private Maßnahmen der Anlieger als auch für Maßnahmen der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dazu müssen im Vorfeld ein sogenanntes teilräumliches integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstellt und vorbereitende Untersuchungen (VU) für den in Betracht kommenden Bereich durchgeführt werden.

 

Die Stadt möchte die städtebauliche Sanierung mit den Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter, sonstige Betroffene) möglichst frühzeitig erörtern und sie zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen anregen und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten. Eine erste Information der Öffentlichkeit zur beabsichtigten Sanierung des Bereichs Arnum-Mitte erfolgte bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 30. August 2018. Inzwischen liegen der Entwurf des ISEK und der VU Arnum-Mitte vor und dazu soll nun eine umfassende Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, insbesondere der Anliegerinnen und Anlieger, durchgeführt werden.

 

Eine Öffentliche Informationsveranstaltung findet am 18. Februar, von 19 Uhr an in der Wäldchenschule in Arnum, Klapperweg 18, statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden der Entwurf für das ISEK und die VU Arnum-Mitte vorgestellt und im Anschluss können Fragen gestellt und Anregungen vorgebracht werden. Zudem wird der Entwurf des ISEK und der VU Arnum-Mitte in der Zeit vom 14. Februar bis zum 18. März öffentlich im Rathaus ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt Hemmingen bereitgestellt.

 

Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren werden anschließend zusammengefasst, abgewogen und gegebenefalls in den Entwurf ISEK/VU Arnum-Mitte eingearbeitet. Der Beschluss über das ISEK und die VU wird im Mai 2019 erforderlich, um fristgerecht zum 1. Juni 2019 den Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung stellen zu können. In der beiliegenden Karte sind das Untersuchungsgebiet (schwarze und rote Umrandung) sowie der Vorschlag für das Sanierungsgebiet (nur rote Umrandung) dargestellt. Das verbindliche Sanierungsgebiet kann erst nach Aufnahme in die Städtebauförderung festgelegt werden.

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