Laatzen
Freitag, 12.07.19 - 11:53 Uhr

Kfz-Zulassungsangelegenheiten: Einschränkung für Personen, die nicht in Laatzen wohnhaft oder ansässig sind

LAATZEN. 

Ab der 29. Kalenderwoche werden Kfz- Zulassungsangelegenheiten- bis auf weiteres - für Personen und Gewerbebetriebe, die nicht in Laatzen wohnhaft beziehungsweise ansässig sind nur mittwochs in der Zeit von 8 bis 15 Uhr angeboten.

 

An allen anderen Öffnungstagen können nur noch Personen und Gewerbebetriebe, die in Laatzen wohnhaft beziehungsweise ansässig sind, Kfz-Zulassungsangelegenheiten im Bürgerbüro der Stadt Laatzen tätigen. Es werden höchstens drei Zulassungen pro Gewerbebetrieb oder Empfangsbevollmächtigten am Tag bearbeitet.

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