Sarstedt
Freitag, 12.07.19 - 16:22 Uhr

Ratsfraktion der Bündnisgrünen stellt Antrag

SARSTEDT. 

"Bei jeder Neuausweisung von Flächen zur Wohnbebauung ist ein Hinweis auf § 9 Abs. 2 NBauO in den Bebauungsplan aufzunehmen, wonach die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Die Verwaltung der Stadt Sarstedt stellt fest und teilt dem Rat mit, inwieweit Bürger - sowohl auf bereits bebauten Grundstücken wie auch auf Neubaugrundstücken -darauf hingewiesen werden, dass nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen." So heißt es im der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Sarstedt. Den entsprechenden Antrag hat die Fraktion jetzt gestellt. 

 

"Die Verwaltung der Stadt Sarstedt handelt zukünftig vogel- und insektenfreundlich. Gemäß § 2 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Die Stadt Sarstedt stellt ein Informationsangebot für eine insektenfreundliche Gartengestaltung der Bürger/innen bereit. Jede/r neue Grundstückeigentümer/in erhält Zwiebeln für bienenfreundliche Frühblüher und wird über die Regelungen der NBauO in einem persönlichen Schreiben aufgeklärt." 

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