Laatzen
Dienstag, 15.10.19 - 11:27 Uhr

Hauseigentümer müssen Herbstlaub von Geh- und Radwegen entfernen

Im Stadtgebiet Laatzen ist die Reinigung der Geh- und Radwege, zu der auch die Entfernung von Laub, Kastanien, Beeren usw. gehört, auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.

LAATZEN. 

In den Straßen, in denen keine städtische Straßenreinigung durchgeführt wird, erstreckt sich die Reinigung bis zur Mitte der Straße. Zur Straße gehört auch der Seitenstreifen, unabhängig von der Art der Befestigung. Oftmals wird übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum grenzt.

 

Irrtümlich wird angenommen, dass nur die Seite des Zugangs zum Haus zu reinigen ist. Die Reinigung muss jedoch an allen Seiten, an denen das Grundstück an öffentliche Wege oder Straßen grenzt, durchgeführt werden. Keinesfalls darf das Laub in die Gosse gekehrt werden, da Laub den Wasserabfluss in der Gosse hemmt und Straßen überspült werden können.

 

Die Kehrmaschine nimmt in die Gosse gekehrtes Laub nicht auf. Das anfallende Herbstlaub kann mit dem normalen Grünabfall oder auf den Grüngutannahmestellen von aha (www.aha-region.de) entsorgt werden.

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