Laatzen
Freitag, 15.05.20 - 12:13 Uhr

Kinder-Notbetreuung: Was ist möglich?

LAATZEN. 

Seit März werden regelmäßig neue Erlasse und Verordnungen zum Umgang mit der Corona- Pandemie rechtskräftig. Auch die Kitas müssen sich ständig auf neue Regelungen einstellen. Am vergangenen Sonnabend wurde der Erlass zum Stufenplan des Kultusministeriums veröffentlicht, der eine erneute Ausweitung der Notbetreuung vorsieht.

 

Die Stadtverwaltung hat ein Konzept erarbeitet, wie die Umsetzung der nächsten Schritte des Stufenplans unter Berücksichtigung der Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung des Landes und der zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Ressourcen umgesetzt werden soll. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Kitas geschlossen bleiben und eine Betreuung im Rahmen von Notgruppen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht weiterhin nicht. Es gelten die Regeln des Infektionsschutzes, zum Beispiel dürfen Kinder nur in kleinen Gruppen betreut werden. Die Kinder dürfen die Gruppen nicht wechseln oder an mehreren Gruppen teilnehmen und auch die pädagogischen Fachkräfte sind einer Notgruppe fest zugeordnet und dürfen keine weiteren Kinder betreuen.

 

Die Nutzung eines Gruppenraumes von mehreren Gruppen an einem Tag ist ebenfalls nicht zulässig. Gemeinschaftsräume und das Außengelände dürfen nur abwechselnd von den Gruppen genutzt werden. Im nächsten Schritt ist nun vorgesehen, die Notbetreuung weiteren Familien zu öffnen. Maßgeblich sind hierbei die personellen und räumlichen Ressourcen der einzelnen Einrichtungen. Jeder Notgruppe sind zwei pädagogische Fachkräfte als Tandem zugeordnet, die in der Regel abwechselnd in der Betreuung tätig sind. So wird versucht, Urlaube und Krankheitszeiten aufzufangen.

 

Wenn beide Fachkräfte ausfallen, die eine Notgruppe betreuen, fällt die Notbetreuung an den Tagen aus. Es stehen nicht alle Fachkräfte zur Verfügung, weil einige zur Risikogruppe gehören und aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung nicht in der Betreuung der Kinder eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich dürfen pädagogische Fachkräfte ab 60 Jahren nicht betreuen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte ist daher in den Kitas sehr unterschiedlich, zumal der seit Jahren stetig zunehmende Fachkräftemangel nicht behoben ist und weiterhin Stellen vakant sind.

 

Zusätzlich zu den Gruppen, die bisher schon einen Bedarf für einen Notbetreuungsplatz anmelden können, kommen nun weitere Gruppen hinzu: Eltern, die als Lehrerinnen/ Lehrer oder Erzieherin/Erzieher arbeiten und dringend einen Platz benötigen. Zusätzlich können sich auch Eltern melden, deren Kind dieses Jahr in die Schule kommt und gleichzeitig Deutsch als Zweitsprache erlernt. Alle Eltern, die einen Notbetreuungsplatz nutzen möchten, geben die Checkliste und eine Bescheinigung des Arbeitgebers in der Kita ab. Die Formulare sind auf der Homepage der Stadt Laatzen (www.laatzen.de) und ab sofort aktualisiert zu finden. Weitere Kinder können dann nach Prüfung der Unterlagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze sukzessiv aufgenommen werden.

 

Wenn darüber hinaus noch personelle und räumliche Ressourcen zur Verfügung stehen, können zusätzliche Angebote für Kinder gemacht werden, die dieses Jahr zur Schule kommen. Das kann zum Beispiel ein Treffen einmal in der Woche o.ä. sein. Diese Gruppenangebote könnten dann von Fachkräften durchgeführt werden, die keine andere Notgruppe betreuen. Darüber hinaus weist die Verfügung des Kultusministeriums und der Rahmenhygieneplan des Landes darauf hin, dass die Abstandsregeln von den Erwachsenen untereinander in den Kitas einzuhalten sind. Das erfordert zum Beispiel zeitlich versetzte Hol- und Bringzeiten oder andere Maßnahmen, die die Wahrung der Regeln ermöglichen. Diese sind je nach Räumlichkeiten und Bedarfen von den Kitas organisiert.

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