Region Hannover
Donnerstag, 11.06.20 - 14:31 Uhr

Coronavirus: Die aktuellen Zahlen in der Region Hannover

REGION. 

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 2637 Menschen (gestern: 2612) registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 2233 Personen als genesen aufgeführt. 112 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82,4 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 292 Menschen (gestern: 310) in der Region infiziert.

 

Zahl der gegenwärtig Infizierten, verteilt nach Kommunen (Zahl in Klammern: Gesamtzahl der Infizierten seit Ausbruch):

 

Barsinghausen: 2 (37) Fälle

Burgdorf: 4 (61) Fälle

Burgwedel: 1 (43) Fälle

Garbsen: 23 (154) Fälle

Gehrden: 2 (20) Fälle

Hemmingen: 2 (44) Fälle

Isernhagen: 12 (54) Fälle

Laatzen: 17 (145) Fälle

Landeshauptstadt Hannover: 151 (1393) Fälle

Langenhagen: 26 (132) Fälle

Lehrte: 4 (77) Fälle

Neustadt: 5 (48) Fälle

Pattensen: 0 (24) Fälle

Ronnenberg: 7 (66) Fälle

Seelze: 22 (87) Fälle

Sehnde: 0 (39) Fälle

Springe: 1 (63) Fälle

Uetze: 2 (34) Fälle

Wedemark: 7 (48) Fälle

Wennigsen: 1 (23) Fälle

Wunstorf: 3 (45) Fälle

keine Angaben: -

 

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

 

0 bis 9 Jahre: 66 Fälle

10 bis 19 Jahre: 131 Fälle

20 bis 29 Jahre: 437 Fälle

30 bis 39 Jahre: 431 Fälle

40 bis 49 Jahre: 440 Fälle

50 bis 59 Jahre: 486 Fälle

60 bis 69 Jahre: 224 Fälle

70 bis 79 Jahre: 158 Fälle

Über 80 Jahre: 262 Fälle

keine Angabe: 2

 

Derzeit werden in Krankenhäusern in der Region Hannover 78 Patienten behandelt, die nachweislich oder mutmaßlich mit Corona infiziert sind. 16 befinden sich davon auf der Intensivstation.

 

Die Region erreichen zuletzt vermehrt Fragen zum Betrieb von Shisha-Bars. Das Verbot von Shisha-Bars in der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen untersagt nicht generell den Betrieb von Shisha-Bars. Vielmehr ist damit ein faktisches Verbot ausgesprochen, Shisha's in der Gastronomie anzubieten. Auch von Kunden selbst mitgebrachte Shisha's dürfen nicht geraucht werden. Die Betriebe dürfen aber unter den Voraussetzungen des § 6 der Verordnung als Schank- und/oder Speisewirtschaft weitergeführt werden.

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