Pattensen
Donnerstag, 02.07.20 - 11:51 Uhr

Ferienbetreuung während der Schließzeit der Kindertagesstätten

PATTENSEN. 

Ferienbetreuung in der Schließzeit der Kindertagesstätten vom 20. Juli bis zum 7. AugustDie Kindertagesstätten in Pattensen sind vom 20. Juli bis zum 20. August Zeitraum für drei Wochen grundsätzlich geschlossen.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Betreuungsmöglichkeiten in den vergangenen Wochen deutlich eingeschränkt, so dass die Träger der Kindertagesstätten gebeten wurden, im Rahmen ihrer Kapazitäten ein zusätzliches Angebot während der Schließzeit zu schaffen, um die Elternbei Bedarf entlasten zu können.

 

Für Kinder im Kindergarten oder in der Krippe wird zentral in den Einrichtungen des Trägers folgendes angeboten.

DRK: Zwei Gruppen vom 3. bis zum 7. August in der Einrichtung Pariser Allee (KleinstadtPiraten), täglich von 8 bis 14 oder 8 bis 16 Uhr.

Mobile e.V.: Je zwei Gruppen vom 20. bis zum 24. Juli und/oder vom 27. bis zum 31. Juli, in der Einrichtung Ruther Straße oder Göttinger Straße, täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr.

Ev.luth. Kindertagesstättenverband Calenberger Land: eine Gruppe vom 20. bis zum 24. Juli und/oder vom 3. bis zum 7. August in der Einrichtung Usedomer Straße, täglich von 8 bis 14 Uhr.

 

Wer kann ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen? Eltern/Alleinerziehende, die aufgrund ihrer in dieser Zeit tatsächlichen Berufsausübung keine Möglichkeit der Betreuung ihres Kindes haben. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl auf der Basis der "Allgemeinen Aufnahmekriterien für Kindertagesstätten" (veröffentlicht auf der Homepage der Stadt Pattensen). Die Anmeldung zur Betreuung ist schriftlich mit dem für den Träger entsprechenden Anmeldevordruck an die Stadt Pattensen, Sachgebiet Bildung, Betreuung und Sport, Frau Witzleben, Rathausplatz 1, 30982 Pattensen, zu richten. Alternativ ist eine Anmeldungper Email an rathaus@pattensen.de möglich.

 

Die Anmeldung ist bis einschließlich Dienstag, 7. Juli, möglich. Die Betreuung kann wochenweise in Anspruch genommen werden. Für die Betreuungvon 8 bis 14 Uhr ist ein Entgelt in Höhe von 60 Euro pro Woche und von 8 bis 16 Uhr ist ein Entgelt von 80 Euro an den jeweiligen Träger zu entrichten. Die Kosten für ein Mittagessen kommen bei Bedarf hinzu. Das Betreuungsentgelt ist bis zum 31. Juli zu entrichten. Über die Aufnahme wird unmittelbar nach dem Anmeldeschluss (7. Juli) entschieden. Eine Benachrichtigung erfolgt bis zum 10. Juli.

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