Hemmingen
Freitag, 30.10.20 - 09:59 Uhr

Maßnahmen der Stadt Hemmingen zum Schutz vor Corona-Infektionen

HEMMINGEN. 

Die Infektionszahlen im Bundesgebiet steigen rasant. Nur durch eine Unterbrechung des Infektionsgeschehens kann die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicher aufrechterhalten werden - das rettet Menschenleben. Daher ist es zwingend erforderlich, die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen in den kommenden Wochen konsequent umzusetzen. Die Umsetzung betrifft auch das Leben in der Stadt Hemmingen.

 

Neben den bereits bekannten Einschränkungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf bestimmten belebten Plätzen, ist nunmehr die Schließung von Restaurants und Gaststätten aber auch von privaten und öffentlichen Sportstätten ab dem 2. November beschlossen.

 

Bislang war Hemmingen die einzige Stadt in der Region, die konsequent das Rathaus auch ohne Termine geöffnet hatte. Dieses wird unter der Voraussetzung des Einzeleinlasses zunächst aufrechterhalten. Sollte das Infektionsgeschehen sich weiter verschärfen, ist die grundsätzliche Öffnung zu überprüfen. Unter Berücksichtigung der bestehenden Verfügungen des Landes und der Region erweitert und aktualisiert die Stadt Hemmingen folgende, bereits eingeleitete Maßnahmen zum Infektionsschutz:

 

Rathaus: Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur mit geregeltem Einlass zu betreten. Bitte richten Sie sich auf Wartezeiten ein. Im Rahmen der Öffnungszeiten können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen im Rathaus klären. Es wird jedoch weiterhin darum gebeten, ihre Anliegen vorrangig telefonisch oder per E-Mail abzuklären. Ist ein Besuch im Rathaus unerlässlich, ist eine telefonische Terminvereinbarung vorab wünschenswert und dringend empfohlen! Terminvereinbarungen sind unter (05 11) 4 10 30 möglich.

 

Bürgerbüro Arnum: Das Bürgerbüro Arnum wird zunächst bis zum 30. November geschlossen. Hintergrund ist die Personalverfügbarkeit der Hemminger Stadtverwaltung aufgrund von Corona.

 

Feuerwehren: In den folgenden drei Wochen werden - außer den Einsätzen - alle Dienste der Ortswehren der Stadt Hemmingen eingestellt. Das gilt auch für Kinder- und Jugendwehren und Musikzüge.

 

Schulen und Kindertagesstätten: Der Schul- und Kindertagesstättenbetrieb wird eingeschränkt unter Beachtung der Hygieneregeln aufrechterhalten. Die Eltern sind über mögliche Einschränkungen (z.B. in der Früh- und Spätbetreuung) entsprechend informiert. Der Schwimmschulsport findet bis Ende Januar 2021 (Ende 1. Halbjahr) nicht statt. Unter dem Gesichtspunkt der Kontaktreduzierung sind Elternabende oder andere Zusammenkünfte in der Schule nach Schulschluss zu vermeiden.

 

Büntebad und Büntesauna: Das Büntebad und die Büntesauna werden ab dem 2. November zunächst bis zum 30. November geschlossen.

 

Bücherei: Die Büchereien der Stadt Hemmingen bleiben zunächst unverändert geöffnet.

 

Öffentliche Sitzungen politscher Gremien: Die im November geplanten Sitzungen des StUA, VA und Rat finden unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen statt.

 

Veranstaltungsabsage: Die Stadt Hemmingen sagt ihre geplanten Veranstaltungen im November bis 30. November ab.

 

Sperrung städtischer Veranstaltungsräume: Die Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt Hemmingen werden zunächst ab 2. bis zum 30. November für externe Veranstaltungen geschlossen. Das betrifft unter anderem den Bürgersaal im Rathaus und die Begegnungsstätte in Arnum.

 

Grünabfallannahme: So lange die Wertstoffhöfe der Region geöffnet sind, bleibt auch die Grünabfallannahme auf dem Betriebshofgelände in Arnum geöffnet. Bitte beachten Sie auf dem Gelände die notwendigen Abstandsregelungen und die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.

 

Trauungen: Trauungen werden weiterhin unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt, die Räumlichkeiten der Stadt stehen allerdings bis auf Weiteres nicht für Sektempfänge oder ähnliches zur Verfügung. Es gilt der allgemeine Hinweis, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um die Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr zu verringern. Daher wird die Anzahl der Gäste neben dem Brautpaar auf 10 beschränkt.

 

Trauerfeiern: Trauerfeiern in den Friedhofskapellen dürfen bis auf Weiteres im Rahmen der Verordnung stattfinden. Es gilt der allgemeine Hinweis, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um die Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr zu verringern. Daher wurden die Sitzplätze in den Bänken reduziert und Stehplätze verboten. Die Bestattungsunternehmen sind angehalten, die Einhaltung der Anordnungen zu durchzusetzen.

 

Besuche zu Geburtstagen und Jubiläen: Die Besuche des Bürgermeisters oder seiner Stellvertreter zu Geburtstagen und Ehejubiläen entfallen bis auf Weiteres. So soll damit insbesondere die Infektionsgefahr für die Jubilarinnen und Jubilare gesenkt werden.

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