Pattensen
Montag, 07.12.20 - 12:13 Uhr

Grundschule Marienstraße: Bau der Sporthalle verzögert sich

PATTENSEN. 

Der Baufortschritt und die Entwicklung auf dem Schulgelände in der Marienstraße 2 sind nicht zu übersehen. Nach der termingerechten Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Klassentraktes zu Beginn des aktuellen Schuljahres erfolgte der Abriss des alten Klassentraktes, an dessen Stelle die neue Sporthalle errichtet werden soll.

 

Nach Abschluss der Abrissarbeiten wurde umgehend planmäßig die Kampfmittelerkundung eingeleitet. Auch auf einem zuvor bereits bebauten Baufeld, darf eine neue bauliche Anlage nur errichtet werden, wenn zuvor eine Kampfmittelfreiheit durch ein zertifiziertes Unternehmen bescheinigt wird.

 

Im Verlauf der dazu erforderlichen Sondierungsarbeiten zeigt sich nun allerdings, dass eine flächendeckende Sondierung mit dem herkömmlichen Sondierungsverfahren nicht möglich ist. Ursache sind die zur Gründung des ehemaligen Klassentraktes in den Boden eingebrachten Stahlbetonpfähle. Die darin eingebaute Stahlbewehrung führt in Teilbereichen zu "ferromagnetischen Störungen", die verhindern, dass eine verbindliche Aussage zur Kampfmittelfreiheit getroffen werden kann.

 

Im Bericht der ausführenden Firma vom 16. November heißt es dazu: "Auf dem eingemessenen Baufeld wurden insgesamt 537 Sondierbohrungen hergestellt. ... 433 Bohrungen wurden nach der Auswertung als kampfmittelfrei eingestuft. Bei den übrigen 140 konnte aufgrund ferromagnetischer Störungen keine Aussage getroffen werden. Bei den 140 Störungen handelt es sich um 74 Störungen bis 2 Meter, 34 Störungen bis 3 Meter und 32 Störungen, welche bis 4 Meter nicht auswertbar sind."

 

Um eine flächendeckende Kampfmittelfreigabe des Baufeldes zu erhalten wird eine visuelle Kontrolle der nicht auswertbaren Bereiche empfohlen.""Visuelle Kontrolle" bedeutet, dass die angesprochenen Bereiche aufgegraben werden und danach visuell erkundet werden müssen. Das ist technisch grundsätzlich kein Problem. Allerdings steht fast unmittelbar unter dem derzeitigen Niveau des Baufeldes bereits Grundwasser an, so dass vor Beginn der Grabungen Grundwasserabsenkungen erfolgen müssen.

 

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist allerdings kaum absehbar, mit welchen Wassermengen im Einzelfall zu rechnen ist. Die Erfahrungen des beauftragten Unternehmers, der auch die Wasserhaltungsmaßnahme anlässlich der Bauarbeiten auf dem nahegelegenen Grundstück Talstraße 5 durchgeführt hatte, lassen aber vermuten, dass die anfallenden Wassermengen nicht unerheblich sein werden. Es kann deshalb vorab nicht festgelegt werden, welches von mehreren möglichen Verfahren zur Grundwasserabsenkung zum Einsatz kommen muss und mit welchen Kosten dafür zu rechnen sein wird.

 

Darüber hinaus sind für die Grundwasserabsenkung und die Einleitung des abgepumpten Wasser wasserrechtliche Erlaubnisse der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Auf dieser Basis haben wir die Entscheidung getroffen, dass unverzüglich die wasserrechtlichen Erlaubnisse beantragt werden. Sobald diese vorliegen, soll zunächst an zwei von insgesamt fünf Stellen mit der Grundwasserabsenkung begonnen werden. Zum Einsatz kommt dabei zunächst die wirtschaftlichste Methode. Sobald ein Bereich "trocken gelegt" ist, können dort dann die Grabungen zur Kampfmittelsondierung erfolgen. Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse ist erfahrungsgemäß mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen zu rechnen.

 

Nachdem die Anträge zwischenzeitlich bereits bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht wurde, könnten die Arbeiten zur Wasserhaltung und anschließenden Kampfmittelerkundung idealerweise Mitte Januar beginnen. Am 25. November allerdings hat die Region Hannover eine Allgemeinverfügung über die Untersagung des Beginns von Baumaßnahmen sowie der Stilllegung von bereits begonnenen Baumaßnahmen bei möglichen Kampfmittelfunden und Kampfmittelverdachtspunkten zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover erlassen. Danach dürfen die erforderlichen Arbeiten zur Kampfmittelerkundung (zunächst) bis zum 31. Januar 2021 nicht durchgeführt werden. Selbst wenn also die wasserrechtlichen Erlaubnisse schon vorher vorliegen sollten, müsste der Beginn der Arbeiten mindestens bis zum genannten Datum zurückgestellt werden.

 

Das alles bedeutet bedauerlicherweise, dass sich die für Mai kommenden Jahres geplante Fertigstellung der Sporthalle aus heutiger Sicht um mindestens drei bis vier Monate verzögern wird. Gleichzeitig geht damit auch eine erhebliche Kostensteigerung sowohl für die zusätzlich zu beauftragenden Bauleistungen, wie auch für die durch die zeitliche Verzögerung bewirkten Behinderungen der beteiligten Unternehmen einher.

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