Laatzen
Donnerstag, 14.01.21 - 12:38 Uhr

Schulen erhalten finanzielle Unterstützung für Corona-Schutzausstattung

Die niedersächsischen Schulträger erhalten für ihre Schulen 20 Millionen Euro zum Kauf von Schutzausstattung, die zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens dient. Davon profitieren auch Laatzen und Pattensen.

LAATZEN/PATTENSEN. 

Die Stadt Laatzen erhält als Schulträger 89 898 Euro, die Stadt Pattensen 29 727 Euro. Außerdem bekommt die Freie Martinsschule in Laatzen 1948 Euro. "Die Beträge errechnen sich nach den Schülerzahlen", erklärt Dr. Silke Lesemann, die für Laatzen und Pattensen zuständige SPD-Landtagsabgeordnete.

 

Die bereits seit November 2020 laufenden Anschaffungen von FFP2- und Alltagsmasken, Schutzkleidung, Acrylglas-Wände und CO2-Ampeln aus dem 20 Millionen Euro-Paket für schulische Corona-Schutzausstattung sind jetzt mit der durch das Niedersächsische Kultusministerium veröffentlichten "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie" geregelt und können sicher abgerechnet werden.

 

"Ich freue mich, dass die SPD-geführte Landesregierung die Schulträger unterstützt. So können sie die vor Ort erforderlichen Anschaffungen vornehmen", so Lesemann. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass die Schulträger Anschaffungen abrechnen können, die bereits ab dem Stichtag 17. November 2020 vorgenommen wurden. Der Bewilligungszeitraum endet am 30. Juni 2021. Die Schulträger haben die Möglichkeit, Ersatz-Masken für Schüler, die ihre Mund-Nasen-Bedeckungen vergessen haben, zu kaufen sowie FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte.

 

Außerdem sind Visiere als Spuckschutz, Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkleidung, Schutzbrillen, Desinfektionsspender sowie Desinfektionsmittel und mobile Händewaschstationen förderfähig, wie dem Förderkatalog des Kultusministeriums zu entnehmen ist. Auch Spuckschutz aus Sicherheitsglas, Absperrbänder, oder Hinweisschilder zu Hygiene-Regeln sind abrechenbar. In Einzelfällen sind sogar die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltern zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen förderfähig, wenn die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.

 

"Mit dieser finanziellen Unterstützung zeigt die SPD-geführte Landesregierung, dass passgenaue Maßnahmen am besten vor Ort getroffen werden sollten. Eine bedarfsgerechte Ausstattung an unseren Schulen ist eine notwendige Voraussetzung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens im Präsenzunterricht. Mit welchen Mitteln das vor Ort am besten möglich ist, können Schulen und Schulträger am besten entscheiden", so Lesemann.

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