Pattensen
Freitag, 19.02.21 - 08:47 Uhr

Offener Brief des Personalrates an den Rat

PATTENSEN. 

In einem Offenen Brief wendet sich der Perosnalrat der Stadtverwaltung an den Rat der Stadt Pattensen. LeineBlitz veröffentlicht den Brief nachfolgend in voller Länge:

 

"Mit diesem offenen Brief wenden wir, der Personalrat, uns an Sie, den Rat der Stadt Pattensen als unseren obersten Dienstherrn. Mit Sorge blicken wir auf die interfraktionellen Anträge zu dem Haushalt und die Stellenpläne 2021/2022, sowie auf das zukünftige Stellenbesetzungsverfahren.

 

Ihr Anliegen ist es, den Haushalt der Stadt Pattensen bis 2025 zu konsolidieren. Dafür sollen im Doppelhaushalt 2021/2022 erhebliche Einsparungen vorgenommen worden, besonders im Bereich der Personalkosten. Zudem soll die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte durch ein Ehrenamt ersetzt werden und die Ausschreibung von freien oder freiwerdenden Stellen, wenn überhaupt, erst nach Ihrer Zustimmung erfolgen.

 

Wir bitten Sie bei Ihren Überlegungen und Entscheidungen jedoch auch an die Mitarbeitenden der Stadt Pattensen, Ihre Bediensteten, zu denken. Bereits in der Vergangenheit entstand durch unbesetzte Stellen in einigen Bereichen der Verwaltung erhebliche Mehrarbeit, was teilweise sogar zu Überlastungsanzeigen der Mitarbeitenden führte. Eine auf Dauer vorherrschende Arbeitsüberlastung führt nicht selten zu physischen und psychischen Erkrankungen und in Folge dessen zu einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Weggang von Mitarbeitenden. Es ist Ihre Pflicht als oberster Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeitenden vermieden und eine verbleibende Gefährdung minimiert wird.

 

Die Leistung der Stadtverwaltung ist abhängig von den von Ihnen als Rat zur Verfügung gestellten finanziellen, sowie personellen Mitteln. Um unsere Pflichtaufgaben, aber auch unsere freiwilligen, durch Sie beschlossenen Aufgaben erfüllen zu können, benötigen wir ausreichend Personal. Ohne dieses Personal büßen wir an Leistungsfähigkeit ein. Werden unterjährig Stellen frei oder kommen neue Aufgaben hinzu, ist es unerlässlich, diese benötigten Stellen schnellstmöglich neu zu besetzen. Eine vorherige Entscheidung durch Sie, ob diese Stellen überhaupt ausgeschrieben werden sollen, verzögert das Verfahren ungemein und führt in der Konsequenz zu weiterer Mehrarbeit für die vorhandenen Mitarbeitenden.

 

Weiterhin ist anzumerken, dass Ihre Entscheidung, die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte durch eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu ersetzen, die Arbeit der Personalvertretungen, also des Personalrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung, erheblich beeinträchtigen wird. Die Gleichstellungsbeauftragte ist verpflichtendes Mitglied verschiedener Gremien wie dem Arbeitssicherheitsausschuss und der Betrieblichen Kommission LOB, nimmt verpflichtend an Personalbesprechungen mit der Dienststelle und an Vorstellungsgesprächen teil und ist bei vielen personalrechtlichen Entscheidungen zwingend zu beteiligen. Wird die Gleichstellungsbeauftragte beispielsweise bei Bewerbungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt, so sind die dort getroffenen Entscheidungen nicht rechtssicher. Für uns stellt sich die Frage, wie diese Aufgaben von einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, welche womöglich hauptberuflich einer anderen Beschäftigung nachgeht, bewältigt werden sollen. Zudem müssten Arbeitsabläufe völlig umstrukturiert werden, wenn Vorstellungsgespräche erst in den Abendstunden stattfinden könnten.

 

Des Weiteren ist die Gleichstellungsbeauftragte eine fachkundige Beraterin der Personalvertretungen bezüglich des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes, weiterer einschlägiger Gesetze und der Rechtsprechung zur Gleichstellung. Eine jederzeitige Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist daher unerlässlich für eine zuverlässige Arbeit der Personalvertretungen.

 

Die Stadtverwaltung ist ein Dienstleistungsbetrieb. Jedoch kann eine maximale Leistungsfähigkeit nur erreicht werden, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. Weiterhin ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Rat als obersten Dienstherrn und der Verwaltung eine fundamentale Voraussetzung für diese maximale Leistungsfähigkeit. Ein Vertrauen Ihrerseits empfinden die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung allerdings nicht. Eher empfinden sie ein Misstrauen des Rates gegenüber der Verwaltung und ihrer Arbeit. Dies führt unweigerlich zu großer Unsicherheit, teilweise sogar zu Ängsten unter den Mitarbeitenden, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

 

Daher unser Appell: Denken Sie bei ihren Entscheidungen zum Haushalt und zu den Stellenplänen insbesondere an Ihr wichtigstes Gut - die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung."

 

Der Personalrat der Stadt Pattensen

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