Pattensen
Freitag, 21.05.21 - 08:33 Uhr

Ferienbetreuung: Anmeldung ist ab sofort möglich

Alle Kindertagesstätten in Pattensen werden vom 2. bis zum 20. August gemeinsam in die Ferien gehen. Um den Eltern in Pattensen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, wird es eine zweiwöchige Betreuung während dieser Schließzeiten geben.

PATTENSEN. 

Diese wird vom 2. bis zum 13. August im DRK-Kindergarten "Die RappelKiste" im Hirtenweg 9 in Pattensen-Mitte in der Zeit von 8 bis 16 Uhr angeboten und ist wochenweise buchbar. Eine Anmeldung für diese Ferienbetreuung ist unbedingt erforderlich. Diese erfolgt bei der Stadt Pattensen im Sachgebiet Bildung, Betreuung und Sport, bei Frau Kowalzik bis spätestens zum 15. Juni in schriftlicher Form. Die Anmeldebögen erhalten interessierte Eltern in den Kindertagesstätten sowie bei Frau Kowalzik unter der Rufnummer (0 51 01) 1 00 13 63. Diese Betreuung wird nur für Kindergarten- und Hortkinder angeboten. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

Da die Plätze für die Ferienbetreuung begrenzt sein werden, können diese nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. alle Eltern werden gebeten, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie berufstätig sind und es Ihnen nicht möglich ist, zu oben genannten Zeit Urlaub zu bekommen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Aufnahmekriterien für Kindertagesstätten der Stadt Pattensen, die in den Kindertagesstätten oder bei der Stadt Pattensen im Sachgebiet Bildung, Betreuung und Sport erhältlich sind.

 

Noch ein Hinweis zu den Elternentgelten: Für eine Betreuung während der Schließ- beziehungsweise Ferienzeiten in einer Kindertagesstätte entstehen zusätzliche Kosten. Für eine Betreuung von 8 bis 14 Uhr ist ein Elternentgelt in Höhe von 60 Euro pro in Anspruch genommene Woche zu entrichten, für eine Betreuung von 8 bis 16 Uhr entstehen Kosten in Höhe von 80 Euro pro in Anspruch genommene Woche. Diese Entgelte enthalten nicht die Kosten für das Mittagessen. Etwaige Ermäßigungen (zum Beispiel Beitragsfreiheit, Geschwisterermäßigung) finden bei der Ferienbetreuung keine Berücksichtigung. Die Elternentgelte werden durch die Leitung der in der oben genannten Zeit betreuenden Kindertagesstätte erhoben.

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