Sarstedt
Mittwoch, 07.07.21 - 21:52 Uhr

Sammeltaxen Service: Gut-Fraktion will Aktualisierung

SARSTEDT. 

Der AST-Sammeltaxen Service ist in der der Stadt Sarstedt eine seit Jahrzehnten bewährte günstige Beförderungsmöglichkeit, die den Bürgerinnen und Bürgern angeboten wird. Dieser Service wird durch die Stadt mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln unterstützt. Jährlich wird dieser Service mit durchschnittlich 20 000 Euro bezuschusst. Derzeit werden in Sarstedt dazu 39 Abfahrtstellen vorgehalten. "Der gültige Abfahrtplan entspricht aber nur noch teilweise den tatsächlichen Notwendigkeiten", meint die GUT-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt.  Eine Aktualisierung bzw. Optimierung der Abfahrtstellen auf heutige Gegebenheiten sei seit vielen Jahren nicht durchgeführt und ist somit aus Sicht des Fraktionsvorsitzenden der GUT Fraktion, Wolfgang Jäckel, dringend erforderlich.

 

Beispiele führt Jäckel auf: "Die Abfahrtstelle Wasserwerk/Am Steinberg - auch Glitzerburg genannt - kann entfallen, da die Dependance der Universität Hannover dort schon lange nicht mehr tätig ist. Eine zusätzliche Abfahrtstelle ist an der Bushaltestelle Am Sonnenkamp in unmittelbarer Nähe zu Seniorenheim und Kindergarten einzurichten." Die Einrichtung neuer Abfahrtstellen durch hinzukommende bzw. bereits entstandene Neubaugebiete wie Sonnenkamp Ost, Heisede, Bushaltestelle "Distelberg" in Hotteln seien notwendig. "Auch vor dem Friedhof in der Giesener Straße ist eine Abfahrtstelle einzurichten."

 

Die GUT Fraktion im Sarstedter Stadtrat hat daher einen Antrag zur Aktualisierung der AST-Anruf Sammeltaxen-Abfahrtstellen in der Stadt Sarstedt gestellt, in dem die Verwaltung der Stadt Sarstedt beauftragt werden soll zu sondieren, welche Abfahrtstellen-Standorte in Sarstedt entfallen bzw. geändert und/oder ggf. zusätzlich einzurichten sind. Auf dieser Grundlage sind in enger Abstimmung mit allen in Frage kommenden Institutionen (z.B. Sarstedter Taxiunternehmen, Landkreis Hildesheim) bis Ende 2022 überarbeitete Abfahrtstellen-Standorte festzulegen und dementsprechend zu aktualisieren. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und welche finanziellen Fördermittel (z.B. aus der Nahverkehrsförderung) dafür zur Verfügung stehen. Sofern möglich sind diese bei Finanzierung und Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen unterstützend einzusetzen.

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