Sarstedt
Mittwoch, 24.11.21 - 16:54 Uhr

Innerstebad nur unter 2G-Regeln nutzbar

Nur Geimpfte und Genese dürfen in Bad und Sauna

Im Innerstebad sind nur bis zu 130 Personen zugelassen.

SARSTEDT. 

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist ab heute - Mittwoch, 24. November 2021 - der Zutritt im Schwimmbad und in der Sauna nur noch Personen gestattet, die geimpft oder genesen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, zum Beispiel aufgrund einer medizinischen Kontraindikation. Die Stadtverwaltung bittet in diesem Fall neben einem ärztlichen Attest ein Corona-Testergebnis vorzuweisen. Im gesamten Bad sind die Mindestabstände einzuhalten. Im kompletten Eingangs- und Umkleidebereich des Hallenbades und der Sauna gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Insgesamt sind 130 Badegäste im Hallenbad zugelassen.

 

Wie gewohnt liegen im Eingangsbereich Erfassungsbögen bereit, um sich mit Namen und Kontaktdaten einzutragen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit bequem mit der LUCA-App vor Ort einzuchecken. "Trotz der Einschränkungen freuen wir uns, dass wir unseren Badegästen den gesamten Freizeit- und Hallenbereich zur Verfügung stellen können und wünschen allen viel Freude und Spaß," so Christoph Neuber, Fachbereichsleiter und zuständig für das Innerstebad Sarstedt.

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