Sarstedt
Mittwoch, 08.12.21 - 15:37 Uhr

Bürgercenter und Rathaus: Zutritt nur unter 3G-Regel

Nachweis muss vorgezeigt werden

SARSTEDT. 

Im Bürgercenter und im Rathaus der Stadt Sarstedt gilt vom morgigen Donnerstag, 9. Dezember, an die 3G-Regel. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage zum Corona-Virus ist der Zutritt zum Bürgercenter und zum Rathaus der Stadt Sarstedt nur noch geimpften, genesenen und getesteten Personen erlaubt (3G-Regel).

 

Externe Besucherinnen und Besucher werden gebeten, in den Eingangsbereichen einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen: Geimpft ist, wer einen Nachweis der vollständigen Schutzimpfung vorweisen kann; dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genese gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung. Genesen ist, wer einen Genesenen-Nachweis vorweisen kann, das heißt, einen positiven PCR Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Getestet ist, wer einen PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig, Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig oder einen PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) vorweisen kann.

 

Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3-G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder Teil einer klinischen Studie sind, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis.

 

Besucherinnen und Besucher, die das Rathaus aufsuchen möchten, werden gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren: Allgemeine Auskünfte - Telefon-Nr. 05066 805-0. Bürgermeisterin/Fachbereich 1 - Telefon-Nr. 05066 805-21, Fachbereich 2 - Telefon-Nr. 05066 805-88, Fachbereich 3 - Telefon-Nr. 05066 805-51, Stadtmanagement - Telefon-Nr. 05066 805-23, Standesamt - Telefon-Nr. 05066 805-25, Stadtkasse - Telefon-Nr. 05066 805-30, Hilfe/Beratung für Asylbewerber - Telefon 05066 805-66.

 

Im Rathaus liegen zur Dokumentation Erfassungsbögen bereit, um sich mit Namen und Kontaktdaten einzutragen. Das Bürgercenter der Stadt Sarstedt ist im freien Zugang - also ohne vorherige Terminabsprache - zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Freitag von neun Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Mittwoch, Donnerstag von neun Uhr bis 12:30 Uhr. Nur nach vorheriger Terminabsprache ist darüber hinaus das Bürgercenter Donnerstag Nachmittags von 13:30 Uhr bis 18 Uhr zu erreichen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache am Sonnabend Vormittag in der Zeit von neun Uhr bis zwölf Uhr. Im Dezember können Termine für Sonnabend, 18. Dezember, vereinbart werden.

 

Die aktuellen Sonnabendtermine sind im Internet unter www.sarstedt.de www.sarstedt.de zu finden. Zur Dokumentation besteht im Bürgercenter neben den Erfassungsbögen auch die Möglichkeit, bequem mit der LUCA-App vor Ort einzuchecken. Termine im Bürgercenter können telefonisch unter 0 50 66 805-80 oder per E-Mail unter buergercenter@sarstedt.de vereinbart werden.

 

Die Stadtverwaltung bittet die gesonderten Regelungen in anderen städtischen Einrichtungen wie Innerstebad und Stadtbücherei zu beachten.

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