Sarstedt
Donnerstag, 23.12.21 - 13:37 Uhr

Silvesternacht: Feuerwerk ist verboten

SARSTEDT. 

Die Corona-Verordnung in Niedersachsen sieht vor, dass zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt ist. Auf diesen ist zudem in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 21 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, sieben Uhr, auch das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 untersagt. Die konkreten Straßen, Wege und Plätze werden dabei von den Landkreisen und kreisfreien Städten durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung festgelegt (§ 7 b Abs. 1 Nds. Corona-VO). Für die Stadt Sarstedt bedeutet dies, dass insbesondere im Innenstadtbereich in der Silvesternacht keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Auch in den Ortsteilen ist die Vorschrift insbesondere in der Nähe von Fachwerkhäusern zu beachten.

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