Region Hannover
Freitag, 22.04.22 - 09:24 Uhr

Grundsteuerreform in Niedersachsen setzt ein

REGION. 

Im Zuge der Grundsteuerreform in Niedersachsen ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, eine elektronische Erklärung über sein/ihr Grundstück beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Diese muss spätestens bis zum 31. Oktober 2022 über das Portal "Mein ELSTER" abgegeben werden. Der betroffene Personenkreis erhält dazu im Mai/Juni 2022 ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Daten und Informationen vom zuständigen Finanzamt.

 

Über "Mein ELSTER"steht allen Eigentümerinnen und Eigentümern vom 1. Juli 2022 an die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür ist ein Benutzerkonto erforderlich, mit dem sich die Eigentümerinnen und Eigentümer einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweisen. Wer seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über "Mein ELSTER"an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Benutzerkonto auch für die Grundsteuererklärung verwenden.

 

Die Informationsseite zur Grundsteuerreform in Niedersachsen  lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer bietet einen guten Überblick über die Eckpunkte der Grundsteuerreform und gibt wertvolle Informationen. Ein besonderes Serviceangebot ist der sogenannte Grundsteuer-Viewer. Hierbei handelt es sich um ein kostenfreies und selbsterklärendes Programm, welches direkt während der Bearbeitung der Erklärung aus "Mein ELSTER" heraus zur Verfügung gestellt wird.

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