Pattensen
Freitag, 13.05.22 - 11:23 Uhr

Eintritt in das Uniformierte Jägercorps von 1851 der Stadt Pattensen

PATTENSEN. 

Nach der Satzung kann Mitglied im Uniformierten Jägercorps jede unbescholtene männliche Person werden, die das 17. Lebensjahr erreicht und drei Jahre als Bürgersohn am Schützenausmarsch des städtischen Schützenfestes teilgenommen oder das 18. Lebensjahr vollendet und ein Jahr im schwarzen Rock und Zylinder am Schützenausmarsch des städtischen Schützenfestes teilgenommen so wie das Schützenbürgerrecht erworben hat.

 

Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars erforderlich.Die Antragsformulare können im Internet unter www.jägercorps-pattensen.de abgerufen werden. Die Anmeldung ist ab sofort, spätestens jedoch bis 30. mai bei Schriftwart Andreas Scholz, Dahlemer Straße 6, 30982 Pattensen, einzureichen. Später eingehende Anmeldungen werden 2022 nicht mehr berücksichtigt und gelten für das folgende Jahr.

 

Grundsätzlich hat die jährliche Generalversammlung über die Aufnahme der Mitglieder zu befinden. Da diese aufgrund von Corona-Vorgaben nicht durchgeführt werden konnte, hat der Vorstand des Uniformierten Jägercorps eine Sonderregelung zur Aufnahme neuer Mitglieder beschlossen, um den Bewerbern eine Teilnahme am Schützenfest 2022 zu ermöglichen. Der Beschluss der Mitglieder auf der Generalversammlung wird daher ausnahmsweise in diesem Jahr durch einen Beschluss des geschäftsführenden Vorstands ersetzt.

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