Laatzen
Montag, 14.11.22 - 12:25 Uhr

Stadtverwaltung sucht Schöffinnen und Schöffen

LAATZEN. 

Für die Gerichtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden wieder Schöffinnen und Schöffen gesucht, die am Amts- oder Landgericht für Strafsachen für Laatzen tätig werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Laatzen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.

 

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Stadt Laatzen sammelt ab sofort Vorschläge, die anschließend vom Rat der Stadt Laatzen beschlossen werden.Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die als Beisitzerin oder Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen oder Berufsrichter mitwirken.

 

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und zusätzlich - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - eine gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Die in Laatzen beschlossenen Vorschläge werden im Anschluss an den Ausschuss beim Amtsgericht weitergeleitet, der die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wählt. Interessierte wenden sich mit ihren Fragen zum Schöffenamt an Frau Jäger vom Team Ordnung unter Telefon (05 11) 82 05 32 06 oder per Mail unter teamordnung@laatzen.de. Weitere Informationen sind auch unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Ein Antragsformular für alle Bewerber gibt es online auch unter www.laatzen.de.

Du willst immer über die neuesten Nachrichten aus
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
informiert werden? ->>> KLICKE "GEFÄLLT MIR"!