Windkraft bei Schulenburg: Landesregierung bewertet Auswirkungen auf Schloss Marienburg als nicht erheblich

Auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Martina Machulla hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Stellung zur denkmalrechtlichen Bewertung von Windenergieanlagen im Bereich Schulenburg und deren Auswirkungen auf Schloss Marienburg genommen.
Nach Angaben der Landesregierung wurde im Genehmigungsverfahren ein denkmalpflegerischer Fachbeitrag der Ramboll Deutschland GmbH berücksichtigt, der jedoch nicht veröffentlicht ist. Er ist Teil der Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Auch Visualisierungen und Sichtbarkeitsanalysen sind Bestandteil dieses Fachbeitrags und ebenfalls nicht öffentlich zugänglich.
Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte auf Grundlage eines Leitfadens der Landesregierung vom 15. August 2024. Als Kriterien wurden unter anderem der Abstand zum Baudenkmal, die Wahrnehmbarkeit im Landschaftsbild, mögliche Veränderungen der Umgebung sowie Schattenwirkungen durch Rotorblätter herangezogen.
Ausschlaggebend für die Beurteilung der visuellen Wirkung war laut Landesregierung insbesondere die Sicht von der Marienberger Straße (K 505) aus. Trotz einer teilweisen Verkürzung der ungestörten Sichtbeziehung bleibe die Erlebbarkeit des Denkmalwertes insgesamt erhalten.
Die festgestellte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes von Schloss Marienburg wurde im Verfahren als „nicht erheblich“ eingestuft. Die Entscheidung beruht auf einer internen Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde, die vom Ministerium nach eigener Prüfung übernommen wurde. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Fall aufgrund der besonderen Bedeutung des Schlosses als atypisch eingestuft worden war.
