Laatzen
Montag, 06.07.15 - 14:10 Uhr

Körperverletzung nach Streit im Straßenverkehr!?

Laatzener Mineralölunternehmen klagt auf Schadenersatz

Das Amtsgericht Hannover verhandelt unter dem Vorsitz von Dagmar Frost am 16. Juli von 13 Uhr an in Saal 2147 über eine Klage auf 1366,10 Euro Ersatz für entstandene Lohnfortzahlungskosten.

LAATZEN. 

Die Klägerin ist ein Laatzener Mineralölhandelsunternehmen. Ein Mitarbeiter des Unternehmens soll durch eine Kopfnuss des Beklagten derart verletzt worden sein, dass dieser für einen Monat arbeitsunfähig war. Der Mitarbeiter soll am 29. Mai 2014 privat mit seiner Lebensgefährtin den Letterweg in Hannover befahren haben. Am Ende der Straße habe ein Pkw den Fahrweg blockiert.

 

Als der Zeuge um Freigabe des Weges gebeten habe, habe der Beklagte zunächst verbal Gewalt angedroht, dann sei er auf den Zeugen zugegangen, habe seine Brille abgesetzt und dem Zeugen eine "Kopfnuss", sowie zwei Faustschläge versetzt. Der Zeuge soll vom 30. Mai bis 30. Juni 2014 arbeitsunfähig gewesen sein. Für diesen Zeitraum habe die Klägerin 2656,40 Euro Arbeitgeberanteile an die gesetzliche Sozialversicherung gezahlt, hiervon habe sie nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 1290,93 Euro erstattet bekommen, der Restbetrag wird nun als Schadensersatz geltend gemacht.

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