Laatzen
Dienstag, 01.11.16 - 10:55 Uhr

Stadt plant Sanierung des Festplatzes

Rat entscheidet während der Sitzung am Donnerstag

Die Siemens AG bereitet derzeit die Antragsunterlagen für die Baugenehmigung ihres Neubaus auf dem Festplatz vor. Üblicherweise werden dazu im Vorfeld Baugrunduntersuchungen durchgeführt, um die Bodenbeschaffenheit zu ermitteln. Diese Untersuchungen haben Bodenbelastungen nachgewiesen.

LAATZEN. 

Die festgestellten Bodenbelastungen führen zwar nicht zu einer akuten und konkreten Gefährdung von Mensch und Umwelt, mindern den Wert des stadteigenen Grundstücks aber erheblich. Gemäß Pragraph 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) muss der Grundstückseigentümer für die erforderliche Sanierungen aufkommen. Die Stadt Laatzen beabsichtigt deshalb, die erforderlichen Bodensanierungen vor dem Besitzübergang an die Siemens AG durchzuführen und Fördermittel aus dem Förderprogramm "Brachflächenrecycling" der NBank zu akquirieren. Für die Sanierungsmaßnahmen wird ein Kostenrahmen von 1,3 Millionen Euro veranschlagt.

 

Der Festplatz Laatzen wurde in der Vergangenheit als Deponie für Ablagerungen (Bauschutt) benutzt. In dem Bodengutachten wurden daher insbesondere PAK-Belastungen in den sogenannten Auffüllhorizonten festgestellt. Daher müssen die Bodenschichten, die im Rahmen des Bauvorhabens ausgehoben werden, ausgetauscht werden. Laut Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover müssen die tieferliegenden Auffüllhorizonte auf dem Festplatz, die nicht im Rahmen des Bauvorhabens ausgehoben werden, durch technische Sicherungsmaßnahmen abgedichtet werden, damit eine Grundwassergefährdung ausgeschlossen wird.

 

Die Versiegelung des Bodens wird durch den Neubau der Siemens AG und eine Asphaltierung der Stellplatzflächen sichergestellt. Insgesamt müssen etwa 6800 Quadratmeter bis zu einer maximalen Tiefe von etwa vier Metern bearbeitet werden. Ein akuter Grundwasserschaden konnte nach einer Beprobung auf Grundlage von Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover nicht festgestellt werden.

 

Bei PAK´s (Polychlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe) handelt es sich um sehr immobile Stoffe, die ohne Verbindung mit anderen Transportstoffen sehr träge sind. Da ein vorliegender PAK-Eintrag in das Grundwasser ausgeschlossen werden konnte, bestand seitens der Unteren Bodenschutzbehörde kein zwingendes Erfordernis zur Durchführung von Maßnahmen für den Grundwasserschutz. Zur Fristwahrung wurde am 30. September 2016 ein Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm "Brachflächenrecycling" des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gestellt.

 

Im Falle einer positiven Bescheidung können Fördergelder von 50 Prozent der tatsächlichen Kosten zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gewährt das Niedersächsische Landesministerium bis zu 15 Prozent Fördermittel, in der Regel beschränkt sich die Förderung aber auf etwa zwei Prozent. Die Förderung beruht auf dem Vorleistungsprinzip, das heißt der Fördermittelnehmer geht in Vorleistung und ruft die bewilligten Mittel nach Verwendungsnachweis der tatsächlichen Kosten ab. Es entstehen voraussichtlich Gesamtkosten von 1,3 Millionen Euro. Davon sind vorbereitende Untersuchungen und Planungskosten in Höhe von etwa 200 000 Euro sowie bestimmte Bestandteile der Sanierungsmaßnahme in Höhe von etwa 100 000 Euro nicht förderfähig.

 

Die förderfähigen Kosten betragen damit eine Million Euro, wovon mindestens 52 Prozent durch NBank und Ministerium gefördert werden. Die Verwaltung schlägt dem Rat die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung in der Höhe von 1,3 Millionen Euro vor (Drucksache 2016/274). Nach Beschluss am 3. November 2016 kann Anfang 2017 mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden. Somit könnte das sanierte Grundstück dann im Frühsommer 2017 an die Firma Siemens AG übergeben werden.

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