Laatzen
Dienstag, 27.06.17 - 16:33 Uhr

Stadt Laatzen überprüft Hundehalter

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundebesitzer ihren Meldepflichten nach der Hundesteuersatzung nachkommen. Aus diesem Grund wird erneut auf die entsprechende Satzung der Stadt Laatzen hingewiesen (Hundesteuersatzung).

LAATZEN. 

Danach hat, wer sich einen Hund anschafft oder mit einen Hund nach Laatzen zieht, diesen innerhalb von sieben Tagen anzumelden. Dies gilt auch für Hunde, die länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen oder auf Probe gehalten werden. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstückes hat der Hund die Hundesteuermarke stets sichtbar zu tragen.

 

Um sicher zu gehen, dass alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde auch steuerlich gemeldet sind, kontrollieren städtische Mitarbeiter zur Zeit und in den kommenden Wochen Hunde im gesamten Stadtgebiet. Da die Verletzung der Meldepflichten die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach sich ziehen kann und die Nichtanmeldung eines Hundes den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, sollten Hundehalter, die bislang die Anmeldung ihres Hundes versäumt haben, dies möglichst umgehend nachholen. Dies kann im Rathaus im Bürgerbüro oder beim Team Kommunale Steuern und Hausabgaben erfolgen. Zu weiteren Einzelheiten oder Fragen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen telefonisch unter den Rufnummern (05 11) 82 05 22 03 oder (05 11) 82 05 22 11 Auskunft.

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