Laatzen
Freitag, 14.06.19 - 10:30 Uhr

Ehrenamtskarte geht an 17 Laatzener Bürger

Bürgermeister Köhne zeichnet ehrenamtliche Arbeit aus

Die ausgezeichneten Ehrenamtlichen Margot Saxowsky (von links), Jürgen Köhne, Karola Jürgens, Reinhard Saxowsky, Silvia Graf-Hoffmann, Ferdinande Ro?hlmann, Wolfgang Narjes, Karl Krüger, Harald Petzold, Josefine Bettinger, Sigrid Narjes, Mareike Fruth, Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen und Sabrina Deharde von der Stadt Laatzen.

Elf Ehrenamtskarten wurden von Jürgen Köhne an Laatzener persönlich ausgegeben, die sich seit Jahren in der Stadt ehrenamtlich engagieren. Die Kräfte kommen aus den Bereichen Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, aus Kirchengemeinden und zum großen Teil aus dem Netzwerk für Flüchtlinge in Laatzen.

LAATZEN. 

Mit der Karte genießen die Helfer Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und anderen Anbietern. In Laatzen bietet die Karte in zehn Einrichtungen Vorteile, etwa bei der Stadt, im AquaLaatzium, der Fitness Factory oder dem Leine Laden. Die elf Ehrenamtlichen, die sich am 12. Juni im Rathaus versammelt haben, wurden von Bürgermeister Jürgen Köhne mit den Worten "Ehrenamt ist etwas, das in unserer Gesellschaft nicht wegzudenken ist", begrüßt. "Ihre ehrenamtliche Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass unterschiedliche Aufgaben in unserer Gesellschaft wahrgenommen werden."

 

Die Berichte der Ehrenamtliche aus ihren Bereichen verlieh dem Motto der Ehrenamtskarte "Sie sind Gold wert" noch einmal ein besonderes Gewicht. Dies stellte auch Jürgen Köhne bei der Überreichung der Urkunden in den Vordergrund: "Ihr Engagement für unsere Gesellschaft verdient unseren höchsten Respekt und ich danke Ihnen heute nicht nur in meinem Namen, sondern auch im Namen von Rat und Verwaltung."

 

Insgesamt erhalten in den nächsten Wochen noch fünf weitere Laatzener die Ehrenamtskarte. Die Ehrenamtskarte kann jeder und jede Ehrenamtliche beantragen, der oder die eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit seit mindestens drei Jahren ohne Bezahlung und im Umfang von mindestens fünf Stunden in der Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ausübt. Die Karte ist für jeweils drei Jahre gültig.

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