Sarstedt
Dienstag, 27.10.20 - 16:52 Uhr

Sarstedt: Maskenpflicht für die Fußgängerzone

Verstöße werden mit Bußgeld geahndet

Der eingezeichnete Kreis zeigt das Areal in Sarstedts Innenstadt, wo Maskenpflicht besteht.

Die Fußgängerzone in Sarstedts Innenstadt darf nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Das hat der Landkreis Hildesheim jetzt verfügt.

SARSTEDT. 

Vergangenen Freitag ist die sogenannte 7-Tagesinzidienz im Landkreis Hildesheim auf mehr als 50 Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den vergangenen sieben Tagen angestiegen. Aus diesem Grund hat der Landkreis Hildes-heim nach §3 Abs. 2 S. 3 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der jede Person in allen Fußgängerzonen und auf allen Wochenmärkten im Landkreis Hildesheim eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss.

 

Folglich ist auch in der Sarstedter Fußgängerzone, die sich entsprechend der Be-schilderung über die Enge Straße und über den Großteil der Steinstraße erstreckt, zu jeder Tages- und Uhrzeit eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als einzige Ausnahme gilt die Anordnung nicht für Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren.

 

Die Einhaltung dieses Gebots wird - ebenso wie die weiteren Regelungen der Nds. Corona-Verordnung - durch die Polizei kontrolliert, wobei Verstöße gegen die Ver-ordnung mit Bußgeldern geahndet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim ist zu finden unter  www.landkreishildesheim.de

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