Hemmingen
Freitag, 11.12.20 - 11:35 Uhr

Vorstand der CDU Hemmingen beschließt Acht-Punkte-Plan zur Ortsumgehung B3-neu

HEMMINGEN. 

Die CDU in Hemmingen hat die Beschwerden von Anwohnern der neuen Ortsumgehung B3-neu reagiert und während ihrer Vorstandssitzung einen Acht-Punkte-Plan verfasst. Folgende acht Punkte haben die Christdemokraten formuliert:

 

1. Wir stellen fest, dass die B3-Umgehung eine spürbare Entlastung für die Ortsdurchfahrten Hemmingen-Westerfeld und Arnum darstellt und begrüßen die B3-Umgehung.

 

2. Wir stellen ebenfalls fest, dass Teile der Bevölkerung in den nahe der B3- Umgehung gelegenen Wohnquartieren, insbesondere in den Bereichen, in denen die B3-Umgehung noch nicht mit konkreten Lärmschutzeinrichtungen ausgestattet ist, vom Geräuschpegel der neuen B3-Umgehung negativ überrascht sind.

 

3. Wir fordern die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Straßenbauverwaltung und die Region Hannover als untere Verkehrsbehörde auf, die Sorgen und Hinweise der betroffenen Bevölkerungskreise ernst zu nehmen und Maßnahmen für eine Abhilfe schon jetzt zu prüfen.

 

4. Wir fordern die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf, die Beseitigung von Baumängeln der B3-Umgehung, insbesondere solche, die zur Lärmentwicklung beitragen, mit höchster Priorität zu verfolgen.

 

5. Wir fordern die zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden auf, im gesamten Abschnitt der B3-Umgehung Hemmingen landwirtschaftliche Fahrzeuge zuzulassen.

 

6. Wir fordern die zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden auf, die zulässige Geschwindigkeit auf der B3-Umgehungen auf maximal 70 oder 80 km/h festzulegen und von der bisher geplanten Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h abzusehen.

 

7. Wir fordern die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bzw. die Stadt Hemmingen auf, dass spätestens Mitte 2021 entlang der B3- Umgehung schalltechnische Messungen vorgenommen werden, um zu überprüfen, ob die prognostizierten Werte mit den tatsächlichen Belastungen übereinstimmen.

 

8. Wir fordern die zuständigen Behörden auf: Sofern die Messungen Abweichungen und/oder Grenzwertverletzungen ergeben, gilt es zeitnah geeignete Maßnahmen für entsprechende Abhilfe sicherzustellen.

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