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Donnerstag, 25.03.21 - 21:37 Uhr

Treppenlift-Zuschuss: Fördermöglichkeiten für den Treppenlift-Einbau

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REGION. 

Körperliche Beeinträchtigungen im Alter, Behinderung oder plötzlicher Unfall: Die Gründe für eine eingeschränkte Mobilität sind vielfältig. Treppen werden dann zur schwer überwindbaren Barriere. Damit man zu Hause mobil bleibt, braucht es Unterstützung durch einen Treppenlift. Die Anschaffung der Geräte ist kostenintensiv - aus eigener Tasche ist das für viele Menschen kaum zu stemmen. Wir geben einen Überblick, welche Institutionen welche Fördermöglichkeiten anbieten. Diese reichen vom Krankenkassen-Zuschuss bis zur Wohnungsbauförderung der Bundesländer.

 

Treppenlifte haben ihren Preis

In Ruhe Platz nehmen und die Treppenstufen sicher im Sitzen bewältigen: Ein Opens external link in new windowTreppenlift ist die komfortabelste Variante, um weiterhin das Obergeschoss im Haus zu erreichen. Auf einer Schiene zuckelt der Treppenschrägaufzug - so heißt der Mobilitätshelfer offiziell - gemächlich in die nächste Etage. Doch jenes Schienensystem macht das praktische Gefährt zu einer teuren Investition. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine kurvige Treppenanlage handelt. Dann muss die Führungsschiene individuell gefertigt werden. Das verursacht einen Großteil der hohen Kosten.

 

Für die klassische Sitzlift-Ausführung sind schon bei kerzengerader Treppe ab 3800 Euro zu berappen. Fällt die Treppe kurvig aus, ist mit 8000 Euro aufwärts zu rechnen. Für Rollstuhlnutzer wird es noch teurer. Der Kauf eines Treppenlifts - der den Erhalt von Lebensqualität verspricht - ist also leichter gewünscht als bezahlt. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über bestehende Fördermöglichkeiten zu informieren. Für Empfänger von Sozialleistungen sind diese finanziellen Hilfen alternativlos. In der Regel sollte man den Förderbescheid in Händen halten, bevor der Einbau des Treppenlifts startet. (Infos unter: Opens external link in new windowwww.regional-treppenlift.de/treppenlift/Hannover/ Tel.: 0800 93 11 111)

 

Fördermöglichkeit 1: Zuschuss der Pflegekasse

Aus den eigenen vier Wänden auszuziehen, ist für viele bewegungseingeschränkte Menschen die letzte Option. Ein barrierefreier Umbau kann hier die Lösung sein. Daran beteiligt sich bei medizinischer Notwendigkeit die Krankenkasse. Ab Pflegegrad 1 gewährt sie im Rahmen von "Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro pro Person. Zählen zwei Pflegebedürftige zum gleichen Haushalt, kann sich die Unterstützung verdoppeln. Maximal sind pro Haushalt 16.000 Euro machbar (für vier Personen).

 

Dieser einmalige Zuschuss kann bspw. für ein barrierefreies Bad oder eben für den Einbau eines Treppenlifts verwendet werden. Opens external link in new windowAls Pflegehilfsmittel gilt ein Treppenlift im Gegensatz zu Gehhilfe und Rollstuhl nämlich nicht. Die Förderung durch die gesetzliche Pflegekasse ist unabhängig vom Einkommen oder der Höhe erhaltener Transferleistungen. Sie kann unkompliziert bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Entsprechende Formblätter finden sich auf den Webseiten der Kassen, auch ein formloser Antrag ist möglich.

 

Fördermöglichkeit 2: Wohnungsbau-Förderprogramme der Länder

Alle Bundesländer legen regelmäßig Förderprogramme auf, um den Opens external link in new windowbarrierefreien Umbau von Wohnraum anzukurbeln. Bisher ist nur ein Bruchteil davon barrierefrei - trotz alternder Bevölkerung. Finanzielle Hilfe vom Land in Anspruch zu nehmen, macht sich auch bei einem geplanten Treppenlift-Einbau bezahlt. Opens external link in new windowMit Förderprogrammen zur "Wohnraumanpassung" werden Umbaumaßnahmen wie diese bezuschusst. Die Ablehnungsquote ist gering, da zuvor Opens external link in new windoweine lokale Beratungsstelle (meist die Geschäftsstelle eines Sozial- oder Behindertenverbandes) aufgesucht werden muss. Die Mitarbeiter kennen die Bedingungen und helfen bei der Antragstellung.

 

Der größte Vorzug der Programme: Es ist kein Darlehen. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können die Wohnungsbauförderung der Länder nutzen. Eine Pflegebedürftigkeit ist kein Kriterium. Die finanzielle Unterstützung kann sich sehen lassen. 80 Prozent der Kosten für einen barrierefreien Umbau werden erstattet, der Höchstbetrag liegt bei 8000 Euro. Ist man auf einen Rollstuhl angewiesen - hier wäre der Einbau eines Plattformlifts notwendig - sind bis zu 20.000 Euro drin. Die gute Nachricht für Empfänger von Wohngeld oder Grundsicherung: Im Idealfall ist hier eine hundertprozentige Kostenübernahme möglich.

 

Fördermöglichkeit 3: Darlehen der KfW-Bank

Opens external link in new window"Altersgerecht Umbauen" heißt das laufende Förderprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch hier wird der barrierefreie Umbau von Wohnung oder Haus finanziell unterstützt - mit einem zinsgünstigen Darlehen. Auf bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit kann sich der Förderkredit belaufen. Derzeit beträgt der effektive Jahreszins dafür 0,78 Prozent. Für welche konkreten Maßnahmen man die Hilfe nutzt, ist wiederum den Betroffenen überlassen - man muss es natürlich sorgfältig planen, begründen und entsprechende Kostenvoranschläge einreichen.

 

Wohnberater vor Ort können hier Ansprechpartner sein. Sie helfen bei der Planung des Umbaus und wissen, wo und wie man entsprechende Zuschüsse für sein Vorhaben beantragt. Letzteres gilt auch für seriöse Treppenlift-Anbieter. Meist ist der Einbau eines Treppenlifts mit anderen Maßnahmen verknüpft (z. B. Beseitigung von Türschwellen, Montage von Handläufen, Installierung bodengleicher Duschen), um die Mobilität im vertrauten Zuhause wiederherzustellen. Es ist möglich, die staatliche KfW-Unterstützung mit dem oben genannten Zuschuss der Pflegekasse zu kombinieren.

 

Fördermöglichkeit 4: Unterstützung durch Sozialhilfeträger

Achtung: Nur wenn die bislang aufgeführten Fördermöglichkeiten für den Treppenlift-Einbau im Einzelfall nicht passen sollten oder der Finanzbedarf nicht vollständig gedeckt werden kann, kommen Träger der Sozialhilfe zum Zuge. Als Opens external link in new windowBezieher der Grundsicherung muss ein entsprechender Antrag im Grundsicherungsamt gestellt werden, als Empfänger von ALG II bei der Agentur für Arbeit. Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes prüfen im Zweifelsfall, ob der gewünschte Lift-Einbau im Sinne einer barrierefreien Wohnung unabdingbar ist.

 

Dem Antrag auf Förderung ist in jedem Fall ein Kostenvoranschlag für das Vorhaben beizufügen. Online-Vergleichsportale und die (kostenlose) Erstberatung durch den Treppenlift-Anbieter helfen hier weiter. Ein Tipp: Auch über den Opens external link in new windowKauf eines gebrauchten Treppenlifts lohnt es sich, genauer nachzudenken. Ein TÜV-geprüfter Markenlift vom Fachhändler sollte es trotzdem sein. Dennoch ist gegenüber dem fabrikneuen Gerät eine Kostenersparnis von 30 bis 50 Prozent keine Seltenheit.

 

Fördermöglichkeit 5: Inanspruchnahme der Eingliederungshilfe

Für Menschen, die mit einer Behinderung klarkommen müssen, ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein gesetzlich verankertes Gut. Um den Alltag bestmöglich zu meistern, wurde das Instrument der Eingliederungshilfe geschaffen. Ein Bestandteil dieser Sozialleistung sind die Leistungen für Wohnraum. Mit einer Palette an Zuschüssen können Schwerbehinderte ihr Zuhause fit machen für ihre Bedürfnisse - durch Umbaumaßnahmen, den Einbau eines "persönlichen Elektroaufzuges" oder spezielle Einrichtungsutensilien. Die zuständigen Rehabilitationsträger sind die Anlaufstellen.

 

Fazit: Will man sich einen Treppenlift anschaffen, kommen hohe Kosten auf einen zu. Auch mit kleinerem Geldbeutel oder als Bezieher von Sozialleistungen bleibt der Mobilitätshelfer kein Wunschtraum. Diverse Institutionen greifen finanziell unter die Arme. Zuschüsse bzw. Fördermittel für den barrierefreien Umbau können dafür genutzt werden. So reduziert sich der finanzielle Kraftakt für einen Treppenlift-Einbau erheblich.

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