Hemmingen
Donnerstag, 14.03.24 - 09:31 Uhr

Ehrenamt ist Gold wert

Bürgermeister überreicht fünf Ehrenamtskarten

Bürgermeister Jan Dingeldey (rechts) freute sich, Michael Maier (von links), Thomas Schwarze, Gesine Prüßing, Heidrun Schwarze und Dagmar Oppermann für ihr vorbildliches ehrenamtliches Engagement mit der Ehrenamtskarte zu danken.

HEMMINGEN. 

Die niedersächsische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement. Am vergangenen Freitag, 7. März, erhielten Heidrun Schwarze und Thomas Schwarze ihre Ehrenamtskarten für ihre wichtige Arbeit in der Trinitatis Kirchengemeinde, unter anderem für die Organisation des Moonlight Basars. Heidrun Schwarze ist außerdem stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands.

 

Gesine Prüßing engagiert sich für das Projekt Hope und ist Hauptansprechpartnerin für die Koordination des Flüchtlingsnetzwerks. Auch sie erhielt dafür die goldene Ehrenamtskarte. Ebenso wie Dagmar Oppermann, die für ihre Arbeit als Ehrenamtskoordinatorin in der Trinitatis Kirchengemeinde ausgezeichnet wurde. Michael Maier von der Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt bekam die Ehrenamtskarte samt Urkunde als Anerkennung für seinen großartigen Einsatz verliehen.

 

Niedersachsen und Kommunen wie die Stadt Hemmingen arbeiten zusammen, um mit der landesweit gültigen Ehrenamtskarte ein "Dankeschön" an die besonders engagierten Bürger zu richten. "Ehrenamtliches Engagement ist ein großes Geschenk an die Gesellschaft", so Dingeldey. Menschen, die sich für andere unentgeltlich einsetzten, würden damit den Zusammenhalt stärken und ein gemeinsames Miteinander in der Bevölkerung schaffen. "Sie verdienen für ihren Einsatz unsere tiefe Wertschätzung."

 

Mit der Auszeichnung im Scheckkartenformat erhalten Ehrenamtliche Ermäßigungen bei Konzerten, in Museen und Schwimmbädern - unter anderem auch im Büntebad der Stadt Hemmingen. Die Ehrenamtskarte kann online beantragt werden unter https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/. Für den Erhalt der Karte muss der Umfang des bürgerlichen Engagements wöchentlich mindestens fünf Stunden beziehungsweise 250 Stunden im Jahr betragen und seit nicht weniger als drei Jahren bestehen.

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