Sarstedt
Donnerstag, 08.12.22 - 14:35 Uhr

Vorschlagsliste für Wahl der Schöffen

Neuwahl für das Jahr 2023

SARSTEDT. 

Im nächsten Jahr werden die Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Hildesheim für die Amtsperiode 2024 bis 2028 vom Schöffenwahlausschuss neu gewählt. Aus diesem Grund hat die Stadt Sarstedt eine Vorschlagsliste aufzustellen und dem Amtsgericht Hildesheim zukommen zu lassen. Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, in Sarstedt wohnt, gesundheitlich geeignet ist, nicht in Vermögensverfall geraten ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird gebeten, sich bis zum 31. Januar 2023 bei der Stadt Sarstedt zu bewerben.

 

Das für die Bewerbung notwendige Formular kann im Internet unter www.sarstedt.de/Politik_Bürgerservice/Formulare/ heruntergeladen werden. Zudem ist das Formular im Rathaus (Zimmer 14) und im Bürgercenter erhältlich. Bei Fragen zum Schöffenamt oder zur Bewerbung steh als Ansprechpartnerin der Stadt Sarstedt Vivien Becker unter der Telelefonnummer 0 50 66-805 28  sowie E-Mail: vivien.becker(at)sarstedt.de zur Verfügung.

 

Allgemeines zum Schöffenamt: Schöffen sind ehrenamtliche Richter im Strafverfahren und damit Teil der Rechtsprechung. Sie gestalten den Strafprozess mit und bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungs- und Urteilsfindung ein. Damit tragen sie zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei und ermöglichen eine demokratische Kontrolle der Justiz. Darüber hinaus wird die Strafgerichtsbarkeit durch die Beteiligung der Bevölkerung transparenter, was zu einem besseren Verständnis der Entscheidungen und zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Strafjustiz führt. Schöffen werden sowohl bei den Amtsgerichten als auch bei den Landgerichten eingesetzt. Sie wirken im Strafprozess zwar nur im Rahmen der Hauptverhandlung mit, sind dort allerdings bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Folglich stimmen die  Schöffen auch bei der Urteilsfindung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die  Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.Schöffinnen und Schöffen benötigen keine besonderen Rechtskenntnisse. Sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft und sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen repräsentieren. Damit sollen ein vom reinen juristischen Denken unabhängiges Verständnis der Lebenswirklichkeit sowie die Wertvorstellungen der Bevölkerung in den Strafprozess eingebracht werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt damit in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit, Sozialkompetenz und Menschenkenntnis. Aufgrund der teilweise langen Sitzungsdienste müssen die Schöffen auch gesundheitlich geeignet sein.

 

Weitere Informationen über das Schöffenamt sind zu finden Sie unter www.schoeffen.de oder in der Informationsbroschüre des Nds. Justizministeriums unter www.mj.niedersachsen.de/download/127806.

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