Sarstedt
Mittwoch, 21.12.22 - 15:35 Uhr

Sarstedt: Feuerwerk in Innenstadt verboten

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Silvesterabend/Neujahrsnacht ist in der Sarstedter Innenstadt verboten. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

SARSTEDT. 

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz grundsätzlich verboten. Zu den pyrotechnischen Gegenständen gehören sämtliche frei verkäuflichen Silvesterknaller und -raketen. Für die Stadt Sarstedt bedeutet dies, dass insbesondere im Innenstadtbereich in der Silvesternacht keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

 

Aber auch in den Ortsteilen ist die Vorschrift in der Nähe von Fachwerkhäusern zu beachten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld geahndet. Wer die weiter im Handel erhältlichen Himmelslaternen trotz des generellen Verbotes verwendet, haftet für entstehende Schäden und macht sich der fahrlässigen Brandstiftung strafbar.

 

Rücksicht und Vorsicht beim Feuerwerk: Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, also eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

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