Laatzen
Freitag, 29.12.23 - 08:31 Uhr

Stadt weist auf Verbotszonen für Raketen, Böller und Co. hin

LAATZEN. 

Der Jahreswechsel steht vor der Tür mit vielen schönen Traditionen. Seit jeher wird das neue Jahr mit bunten Raketen und knallenden Böllern begrüßt. Mit Rücksicht auf das Klima und um den zusätzlichen Abfall zu vermeiden, regt die Stadt Laatzen auch in diesem Jahr zum Nachdenken an, ob an dieser Tradition im bisherigen Umfang festgehalten werden sollte.

 

Beim Zünden von Feuerwerkskörpern kommt es leider immer wieder zu kleineren und größeren Bränden. Daher ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten, um Lärmbelästigungen und Brandgefahren möglichst gering zu halten. Das Zünden von aufsteigenden Raketen ist im Umkreis von 200 Metern um Fachwerk- und Krankenhäuser sowie Altenheime verboten. Böller und andere mit der Hand zu werfende Feuerwerkskörper dürfen im Umkreis von 30 Metern von Fachwerkhäusern (Brandgefahr) und 200 Metern von Krankenhäusern und Altenheimen (Lärmschutz) nicht gezündet werden.

 

Insbesondere in den alten Ortskernen von Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse (meist im Bereich rund um die Kirchen) sind aufsteigende Raketen daher ebenfalls verboten. Damit auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen ruhigen Jahreswechsel verbringen können, bittet die Stadt Laatzen außerdem, Balkone und Außenbereiche von nicht benötigtem und brennbaren Mobiliar zu befreien, um Brände zu verhindern. Die Stadt erinnert Bürgerinnen und Bürger daran, dass auch die Rückstände der Feuerwerkskörper die Straßen und Kanalisation verschmutzen und zeitnah entfernt werden müssen.

 

Generell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 nur durch volljährige Personen sowie ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verstöße werden mit Geldbuße geahndet.

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