Region Hannover
Montag, 16.11.20 - 13:41 Uhr

Coronavirus: Die aktuellen Zahlen in der Region Hannover

REGION. 

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 9951 Menschen (Freitag: 9596) registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 7258 Personen (Freitag: 6740) als genesen aufgeführt. 173 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2520 Menschen (Freitag: 2686) in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 110,9.

 

Zahl der gegenwärtig Infizierten, verteilt nach Kommunen (Zahl in Klammern: Gesamtzahl der Infizierten seit Ausbruch/7-Tage-Inzidenz):

 

Barsinghausen: 41 (206/51,5) Fälle

Burgdorf: 69 (223/127,3) Fälle

Burgwedel: 26 (148/43,3) Fälle

Garbsen: 143 (594/118,6) Fälle

Gehrden: 24 (83/103,5) Fälle

Hemmingen: 36 (133/122,8) Fälle

Isernhagen: 37 (172/97,1) Fälle

Laatzen: 112 (462/92,4) Fälle

Landeshauptstadt Hannover: 1201 (5037/114,8) Fälle

Langenhagen: 181 (560/154,6) Fälle

Lehrte: 183 (475/231,9) Fälle

Neustadt: 67 (257/79,8) Fälle

Pattensen: 20 (80/46,9) Fälle

Ronnenberg: 64 (242/156,9) Fälle

Seelze: 61 (263/91) Fälle

Sehnde: 23 (145/63,4) Fälle

Springe: 65 (210/80,2) Fälle

Uetze: 22 (167/38,9) Fälle

Wedemark: 59 (183/138,4) Fälle

Wennigsen: 10 (75/41,8) Fälle

Wunstorf: 76 (236/90,2) Fälle

 

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

 

0 bis 9 Jahre: 458 Fälle

10 bis 19 Jahre: 1061 Fälle

20 bis 29 Jahre: 1831 Fälle

30 bis 39 Jahre: 1593 Fälle

40 bis 49 Jahre: 1521 Fälle

50 bis 59 Jahre: 1491 Fälle

60 bis 69 Jahre: 739 Fälle

70 bis 79 Jahre: 427 Fälle

Über 80 Jahre: 661 Fälle

keine Angabe: 169

 

Die neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht, die konkrete Straßenzüge für die Kommunen benennt, ist vorerst zurückgestellt worden. Bevor die Region Hannover mit einer etwaigen neuen Allgemeinverfügung tätig wird, wartet sie die heutige Bund-Länder-Konferenz ab, um gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Es gilt weiterhin: Überall dort, wo in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen (Niedersächsische Landesverordnung, § 2 Abs. 2 Satz 2). In Fußgängerzonen sowie auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte besteht außerdem immer eine Maskenpflicht.

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