Sarstedt
Mittwoch, 27.01.21 - 16:14 Uhr

Sarstedter Wochenmarkt: Medizinische Masken erforderlich

Maskenpflicht in Niedersachsen ist neu geordnet

Der Besuch des Sarstedter Wochenmarktes ist nur mit medizinischen Masken erlaubt - sonst droht ein Bußgeld.

SARSTEDT. 

Nach der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung wird die Maskenpflicht neu geregelt. Seit Montag ist das Tragen von medizinischen Masken - dazu zählen sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 - in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften, in Gotteshäusern oder bei medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen Pflicht. Die erweiterte Maskenpflicht gilt auch auf Wochenmärkten.

 

Folglich besteht in der Sarstedter Fußgängerzone, die sich über die Enge Straße und über den Großteil der Steinstraße erstreckt, die Pflicht, freitags zum Wochenmarkt eine medizinische Maske zu tragen. Außerhalb des Wochenmarktes kann eine textile Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Als einzige Ausnahme gilt die Anordnung nicht für Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren. Kinder und Jugendliche von sechs bis 14 Jahren dürfen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz aus Stoff, eine sogenannte Alltagsmaske, tragen.

 

Die Einhaltung dieses Gebots wird - ebenso wie die weiteren Regelungen der Nds. Corona-Verordnung - durch die Polizei kontrolliert, wobei Verstöße gegen die Verordnung mit Bußgeldern geahndet werden. Die vollständige Nds. Corona-Verordnung ist unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html abrufbar.

Du willst immer über die neuesten Nachrichten aus
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
informiert werden? ->>> KLICKE "GEFÄLLT MIR"!